Lastenzuschuss
Das Wohngeld für Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums, berechnet aus der Belastung durch Zinsen, Tilgung und Bewirtschaftung.
Das Wohngeld für Eigentümer selbstgenutzten Wohnraums, berechnet aus der Belastung durch Zinsen, Tilgung und Bewirtschaftung.