Mieterhöhungs-Check
Kappungsgrenze von 20 bzw. 15 Prozent in drei Jahren prüfen und die zulässige Höchstmiete berechnen.
Prüfung der Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB: höchstens 20 Prozent in drei Jahren, in per Landesverordnung ausgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten 15 Prozent. Unabhängig davon darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen.
Klartext zum Thema
Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung anheben und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Innerhalb von drei Jahren sind höchstens 20 Prozent Erhöhung erlaubt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 Prozent. Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit zur Zustimmung.
§§ 558 bis 558e BGB
Häufige Fragen
Muss ich der Mieterhöhung zustimmen?
Nur wenn sie formell und inhaltlich korrekt ist. Stimmst du nicht zu, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen.
Gilt die Kappungsgrenze auch bei Modernisierung?
Nein, Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB haben eigene Grenzen, etwa 8 Prozent der Kosten pro Jahr und maximal 3 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren.
Woher weiß ich, ob meine Stadt ein angespannter Wohnungsmarkt ist?
Das legt jedes Bundesland per Rechtsverordnung fest. Die Verordnung nennt die betroffenen Gemeinden namentlich.