Kündigungsfrist-Rechner
Mietende nach § 573c BGB berechnen: Zugangsdatum eingeben, letzter Miettag und Wohndauer-Staffel für Vermieter.
Berechnung nach § 573c BGB: Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt zum Ablauf des übernächsten Monats. Für Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf bzw. acht Jahren Wohndauer.
Samstage zählen nach der Rechtsprechung des BGH bei der Zugangsfrist nicht als Werktage. Gesetzliche Feiertage sind bundeslandabhängig und hier nicht berücksichtigt, im Zweifel einen Tag früher zustellen.
Klartext zum Thema
Als Mieter kündigst du mit drei Monaten Frist zum Monatsende, ohne Begründung. Der Vermieter braucht einen berechtigten Grund und hat je nach Wohndauer drei, sechs oder neun Monate Frist. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen, E-Mail reicht nicht.
§§ 573, 573c, 568 BGB
Häufige Fragen
Zählt der Poststempel oder der Zugang?
Der Zugang beim Empfänger. Geht die Kündigung erst am 4. Werktag zu, verschiebt sich das Mietende um einen Monat.
Kann ich per E-Mail kündigen?
Nein, das Gesetz verlangt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Auch ein eingescannter Brief reicht nicht.
Kann ich fristlos kündigen?
Nur bei wichtigem Grund, etwa gesundheitsgefährdenden Mängeln, die der Vermieter trotz Frist nicht beseitigt.