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Grundsteuer-Rechner

Jahresgrundsteuer im Bundesmodell aus Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz überschlagen.

Bundesmodell seit 01.01.2025: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Für Wohngrundstücke gilt die Steuermesszahl 0,31 Promille, für Nichtwohngrundstücke 0,34 Promille. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen nutzen eigene Ländermodelle, für die dieser Rechner nicht gilt.

Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest, du findest ihn auf deinem Grundsteuerbescheid oder der Website der Gemeinde. Der Grundsteuerwert steht im Bescheid des Finanzamts.

Klartext zum Thema

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die reformierte Grundsteuer. Im Bundesmodell berechnet sich die Steuer aus Grundsteuerwert mal Steuermesszahl mal Hebesatz der Gemeinde. Einige Länder wie Bayern, Hamburg und Baden-Württemberg nutzen eigene Modelle. Als Betriebskosten ist die Grundsteuer auf Mieter umlagefähig.

Rechtsgrundlage

Grundsteuergesetz (GrStG), § 2 Nr. 1 BetrKV

Häufige Fragen

Warum ist meine Grundsteuer seit 2025 anders?

Weil die alten Einheitswerte vom Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt wurden und alle Grundstücke neu bewertet wurden.

Kann der Vermieter die Grundsteuer auf mich umlegen?

Ja, sie ist ausdrücklich in der Betriebskostenverordnung genannt.

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