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Wohnflächenrechner

Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung mit Dachschrägen und Balkon-Faktor berechnen.

Nach der Wohnflächenverordnung zählen Flächen ab 2 Meter Raumhöhe voll, zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte, darunter gar nicht. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte angerechnet.

Klartext zum Thema

Nach der Wohnflächenverordnung zählen Räume ab zwei Metern Höhe voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, darunter gar nicht. Balkone und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Weicht die tatsächliche Fläche mehr als 10 Prozent von der vertraglichen ab, kannst du die Miete mindern.

Rechtsgrundlage

Wohnflächenverordnung (WoFlV), BGH zur 10-Prozent-Grenze

Häufige Fragen

Zählt der Flur zur Wohnfläche?

Ja, Flure, Dielen und Abstellräume innerhalb der Wohnung zählen voll.

Ab wann kann ich wegen falscher Wohnfläche die Miete mindern?

Ab einer Abweichung von mehr als 10 Prozent nach unten. Bei der Mieterhöhung zählt dagegen immer die tatsächliche Fläche.

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