Kautionsrechner
Zulässige Höchstkaution (3 Nettokaltmieten, § 551 BGB) und die drei Monatsraten berechnen.
Nach § 551 BGB darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen und in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses.
Klartext zum Thema
Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.
§ 551 BGB
Häufige Fragen
Darf der Vermieter die Kaution mit offenen Nebenkosten verrechnen?
Ja, für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten.
Was, wenn der Vermieter die Kaution nicht anlegt?
Du kannst die Anlage verlangen. Solange sie nicht getrennt angelegt ist, darfst du in Höhe der Kaution ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen.
Kann ich statt Barkaution eine Bürgschaft stellen?
Nur mit Zustimmung des Vermieters. Er muss keine Bürgschaft oder Kautionsversicherung akzeptieren.