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Wohnungsgeberbestätigung in Alt-Hohenschönhausen

Wohnungsgeberbestätigung sorgt in Alt-Hohenschönhausen wie überall für Fragen. Hier die Antworten, ohne Behördendeutsch und mit Paragraf.

Alt-Hohenschönhausen gehört mit rund 50.070 Einwohnern zu Berlin, Stadt im Bundesland Berlin.

Zusammengefasst

Der Wohnungsgeber muss dir innerhalb von zwei Wochen nach Einzug den Einzug schriftlich oder elektronisch bestätigen. Das Dokument enthält Namen des Vermieters, Anschrift der Wohnung, Einzugsdatum und die Namen der Einziehenden. Verweigert oder verspätet der Vermieter die Bestätigung, riskiert er ein Bußgeld.

Rechtsgrundlage

§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)

Das solltest du dir merken

Ausstellungsfrist2 Wochen nach Einzug
Bußgeld ScheinbestätigungBis 50.000 Euro
FormSchriftlich oder elektronisch über die Meldebehörde
PflichtinhaltName und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugsdatum, Wohnungsanschrift, Namen der Meldepflichtigen

So gehst du vor

  1. Formular der Meldebehörde herunterladen oder eigenes Schreiben nutzen
  2. Vermieter um Ausstellung bitten
  3. Bestätigung zur Anmeldung mitnehmen

Wohin in Alt-Hohenschönhausen

Die Zuständigkeit in Alt-Hohenschönhausen liegt bei die Meldebehörde (Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt). Wir nennen bewusst keine Adresse oder Telefonnummer, weil sich diese ändern, das offizielle Stadtportal von Alt-Hohenschönhausen ist die verlässliche Quelle.

Praxistipp

Ein freundlicher, sachlicher Ton mit Frist wirkt bei Vermietern besser als Drohungen. Die meisten Streitigkeiten enden nach dem ersten gut formulierten Brief.

Noch offene Fragen

Wo ist das zuständige Amtsgericht für Alt-Hohenschönhausen?

Für Wohnraummietsachen ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Welches das für Alt-Hohenschönhausen ist, zeigt das Justizportal des Bundeslandes.

Gilt in Alt-Hohenschönhausen etwas anderes als im Rest von Deutschland?

Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Alt-Hohenschönhausen wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.

Was, wenn der Vermieter nicht ausstellt?

Melde dich trotzdem fristgerecht an und teile der Behörde mit, dass die Bestätigung verweigert wurde. Sie kann den Vermieter dazu verpflichten.

Ersetzt der Mietvertrag die Wohnungsgeberbestätigung?

Nein, der Mietvertrag ist kein Ersatz, die Meldebehörde verlangt das gesonderte Dokument.

Die Rechtslage ist bundeseinheitlich, die Umsetzung lokal. Diese Seite ordnet ein, verbindlich ist im Streit das Gericht bzw. die Behörde.

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