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Mieterhöhung in Bad Homburg vor der Höhe

Wer in Bad Homburg vor der Höhe mit dem Thema Mieterhöhung zu tun hat, findet hier die Regeln im Klartext, mit Rechtsgrundlage und Rechner.

Für die rund 51.859 Einwohnerinnen und Einwohner von Bad Homburg vor der Höhe gilt das bundesweite Wohnrecht ohne Abweichung.

Das Wichtigste zuerst

Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung anheben und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Innerhalb von drei Jahren sind höchstens 20 Prozent Erhöhung erlaubt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 Prozent. Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit zur Zustimmung.

Rechtsgrundlage

§§ 558 bis 558e BGB

Die Zahlen, die zählen

Sperrfrist12 Monate seit letzter Erhöhung, Wirkung frühestens nach 15 Monaten
BegründungMietspiegel, Sachverständigengutachten, drei Vergleichswohnungen oder Mietdatenbank
ZustimmungsfristBis Ende des zweiten Monats nach Zugang
Kappungsgrenze20 Prozent in 3 Jahren, 15 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten nach Landesverordnung

Was du konkret tun kannst

  1. Datum der letzten Erhöhung und des Einzugs prüfen
  2. Prozentuale Erhöhung über 3 Jahre berechnen
  3. Begründung auf Zulässigkeit prüfen
  4. Vergleichsmiete mit dem Mietspiegel abgleichen
  5. Innerhalb der Frist zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen

Selbst berechnen

Ausführliche Version mit Erklärung: Mieterhöhungs-Check

Vor Ort in Bad Homburg vor der Höhe

Bundesrecht in Bad Homburg vor der Höhe, Anlaufstelle vor Ort: das Wohnungsamt für den Mietspiegel, der Mieterverein für die Prüfung. Für Mietspiegel, Wohngeld-Mietenstufe und Landesverordnungen ist die kommunale bzw. Landesebene (Hessen) zuständig.

Ein Rat zum Schluss

Ein freundlicher, sachlicher Ton mit Frist wirkt bei Vermietern besser als Drohungen. Die meisten Streitigkeiten enden nach dem ersten gut formulierten Brief.

Häufig gestellte Fragen

Wo ist das zuständige Amtsgericht für Bad Homburg vor der Höhe?

Für Wohnraummietsachen ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Welches das für Bad Homburg vor der Höhe ist, zeigt das Justizportal des Bundeslandes.

Welche Rolle spielt das Bundesland?

Das Land erlässt Verordnungen zu angespannten Wohnungsmärkten, Kappungsgrenze 15 Prozent und Kündigungssperrfristen nach Umwandlung. Das Mietrecht selbst bleibt Bundesrecht.

Woher weiß ich, ob meine Stadt ein angespannter Wohnungsmarkt ist?

Das legt jedes Bundesland per Rechtsverordnung fest. Die Verordnung nennt die betroffenen Gemeinden namentlich.

Gilt die Kappungsgrenze auch bei Modernisierung?

Nein, Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB haben eigene Grenzen, etwa 8 Prozent der Kosten pro Jahr und maximal 3 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren.

Diese Seite informiert nach dem Stand der Gesetze 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Beträge und Fristen sind Bundesrecht, lokale Anlaufstellen und Mietspiegel ändern sich.

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