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Mieterhöhung in Bissendorf

Diese Übersicht zu Mieterhöhung richtet sich an Mieterinnen, Mieter und Vermieter in Bissendorf, die schnell die geltenden Regeln brauchen.

Rund 14.402 Menschen leben in Bissendorf im Bundesland Niedersachsen.

Klartext

Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung anheben und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Innerhalb von drei Jahren sind höchstens 20 Prozent Erhöhung erlaubt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 Prozent. Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit zur Zustimmung.

Rechtsgrundlage

§§ 558 bis 558e BGB

Eckdaten

Sperrfrist12 Monate seit letzter Erhöhung, Wirkung frühestens nach 15 Monaten
ZustimmungsfristBis Ende des zweiten Monats nach Zugang
ObergrenzeOrtsübliche Vergleichsmiete
Kappungsgrenze20 Prozent in 3 Jahren, 15 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten nach Landesverordnung

Schritt für Schritt

  1. Datum der letzten Erhöhung und des Einzugs prüfen
  2. Prozentuale Erhöhung über 3 Jahre berechnen
  3. Begründung auf Zulässigkeit prüfen
  4. Vergleichsmiete mit dem Mietspiegel abgleichen
  5. Innerhalb der Frist zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen

Selbst berechnen

Ausführliche Version mit Erklärung: Mieterhöhungs-Check

Was in Bissendorf lokal gilt

Die lokale Umsetzung in Bissendorf übernimmt das Wohnungsamt für den Mietspiegel, der Mieterverein für die Prüfung. Ob und welcher Mietspiegel gilt und ob Bissendorf unter eine Landesverordnung fällt, ist bei der Stadt bzw. beim Land Niedersachsen zu erfahren.

Das hilft konkret

Fotografiere Zählerstände, Mängel und den Wohnungszustand mit Datumsanzeige. Bilder sind das günstigste Beweismittel, das du hast.

Häufig gestellte Fragen

Wo ist das zuständige Amtsgericht für Bissendorf?

Für Wohnraummietsachen ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Welches das für Bissendorf ist, zeigt das Justizportal des Bundeslandes.

Gelten die Fristen auch bei Gewerberaum in Bissendorf?

Nein, diese Seite behandelt Wohnraum. Für Gewerbemiete gelten andere Regeln mit deutlich weniger Mieterschutz.

Muss ich der Mieterhöhung zustimmen?

Nur wenn sie formell und inhaltlich korrekt ist. Stimmst du nicht zu, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen.

Gilt die Kappungsgrenze auch bei Modernisierung?

Nein, Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB haben eigene Grenzen, etwa 8 Prozent der Kosten pro Jahr und maximal 3 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren.

Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe von Wohnen-Klartext.de. Sie ersetzt nicht die Prüfung deines konkreten Vertrags oder Bescheids.

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