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Mieterhöhung in Blaichach

Wer in Blaichach mit dem Thema Mieterhöhung zu tun hat, findet hier die Regeln im Klartext, mit Rechtsgrundlage und Rechner.

Blaichach ist mit etwa 5.625 Einwohnern Teil von Kreisfreie Stadt Kempten in Bayern.

Auf einen Blick

Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung anheben und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Innerhalb von drei Jahren sind höchstens 20 Prozent Erhöhung erlaubt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 Prozent. Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit zur Zustimmung.

Rechtsgrundlage

§§ 558 bis 558e BGB

Zahlen und Fakten

BegründungMietspiegel, Sachverständigengutachten, drei Vergleichswohnungen oder Mietdatenbank
ZustimmungsfristBis Ende des zweiten Monats nach Zugang
Sperrfrist12 Monate seit letzter Erhöhung, Wirkung frühestens nach 15 Monaten
Kappungsgrenze20 Prozent in 3 Jahren, 15 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten nach Landesverordnung

Vorgehen im Klartext

  1. Datum der letzten Erhöhung und des Einzugs prüfen
  2. Prozentuale Erhöhung über 3 Jahre berechnen
  3. Begründung auf Zulässigkeit prüfen
  4. Vergleichsmiete mit dem Mietspiegel abgleichen
  5. Innerhalb der Frist zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen

Rechne es durch

Ausführliche Version mit Erklärung: Mieterhöhungs-Check

Lokal in Blaichach

Die Zuständigkeit in Blaichach liegt bei das Wohnungsamt für den Mietspiegel, der Mieterverein für die Prüfung. Wir nennen bewusst keine Adresse oder Telefonnummer, weil sich diese ändern, das offizielle Stadtportal von Blaichach ist die verlässliche Quelle.

Klartext-Tipp

Die Verbraucherzentrale bietet Mietrechtsberatung gegen kleine Gebühr, bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe über das Amtsgericht.

Noch offene Fragen

Gilt das auch für Untermieter in Blaichach?

Grundsätzlich ja, das Mietrecht gilt auch zwischen Hauptmieter und Untermieter. Der Kündigungsschutz kann bei möblierten Zimmern in der Vermieterwohnung eingeschränkt sein.

Welche Rolle spielt das Bundesland?

Das Land erlässt Verordnungen zu angespannten Wohnungsmärkten, Kappungsgrenze 15 Prozent und Kündigungssperrfristen nach Umwandlung. Das Mietrecht selbst bleibt Bundesrecht.

Woher weiß ich, ob meine Stadt ein angespannter Wohnungsmarkt ist?

Das legt jedes Bundesland per Rechtsverordnung fest. Die Verordnung nennt die betroffenen Gemeinden namentlich.

Gilt die Kappungsgrenze auch bei Modernisierung?

Nein, Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB haben eigene Grenzen, etwa 8 Prozent der Kosten pro Jahr und maximal 3 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren.

Klartext heißt: ehrlich, mit Paragraf, aber ohne Einzelfallberatung. Bei konkretem Streit hilft ein Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Mietrecht.

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