Wohnungsgeberbestätigung in Bonn
Kompakt für Bonn: Wohnungsgeberbestätigung mit Rechtsgrundlage, Ablauf in Schritten und dem Rechner direkt auf der Seite.
Bonn gehört mit rund 330.579 Einwohnern zu Kreisfreie Stadt Bonn im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Zusammengefasst
Der Wohnungsgeber muss dir innerhalb von zwei Wochen nach Einzug den Einzug schriftlich oder elektronisch bestätigen. Das Dokument enthält Namen des Vermieters, Anschrift der Wohnung, Einzugsdatum und die Namen der Einziehenden. Verweigert oder verspätet der Vermieter die Bestätigung, riskiert er ein Bußgeld.
§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Das solltest du dir merken
| Ausstellungsfrist | 2 Wochen nach Einzug |
|---|---|
| Bußgeld Wohnungsgeber | Bis 1.000 Euro bei Verweigerung |
| Bußgeld Scheinbestätigung | Bis 50.000 Euro |
| Pflichtinhalt | Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugsdatum, Wohnungsanschrift, Namen der Meldepflichtigen |
So gehst du vor
- Formular der Meldebehörde herunterladen oder eigenes Schreiben nutzen
- Vermieter um Ausstellung bitten
- Bestätigung zur Anmeldung mitnehmen
Wohin in Bonn
Die Zuständigkeit in Bonn liegt bei die Meldebehörde (Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt). Wir nennen bewusst keine Adresse oder Telefonnummer, weil sich diese ändern, das offizielle Stadtportal von Bonn ist die verlässliche Quelle.
Ein Rat zum Schluss
Fristen laufen ab Zugang, nicht ab Absendung. Notiere dir das Datum, an dem ein Schreiben bei dir angekommen ist, und rechne von dort.
Noch offene Fragen
Wo ist das zuständige Amtsgericht für Bonn?
Für Wohnraummietsachen ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Welches das für Bonn ist, zeigt das Justizportal des Bundeslandes.
Gilt in Bonn etwas anderes als im Rest von Deutschland?
Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Bonn wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.
Brauche ich die Bestätigung auch bei Eigentum?
Ja, dann bestätigst du als Eigentümer deinen eigenen Einzug selbst.
Was, wenn der Vermieter nicht ausstellt?
Melde dich trotzdem fristgerecht an und teile der Behörde mit, dass die Bestätigung verweigert wurde. Sie kann den Vermieter dazu verpflichten.
Stand der Angaben: 2026. Gesetze und Verordnungen ändern sich, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung auf gesetze-im-internet.de.