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Kündigung Mietvertrag in Breitscheid

Diese Seite fasst Kündigung Mietvertrag für Breitscheid zusammen: die Rechtslage, die wichtigsten Zahlen und ein Rechner zum Ausprobieren.

Rund 5.000 Einwohner hat Breitscheid, gelegen in Hessen.

Das Wichtigste zuerst

Als Mieter kündigst du mit drei Monaten Frist zum Monatsende, ohne Begründung. Der Vermieter braucht einen berechtigten Grund und hat je nach Wohndauer drei, sechs oder neun Monate Frist. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen, E-Mail reicht nicht.

Rechtsgrundlage

§§ 573, 573c, 568 BGB

Zahlen und Fakten

Frist Mieter3 Monate, Zugang bis zum 3. Werktag des Monats
Frist Vermieter3 Monate, nach 5 Jahren 6 Monate, nach 8 Jahren 9 Monate
FormSchriftlich mit eigenhändiger Unterschrift
Vermieter brauchtBerechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder Pflichtverletzung

So gehst du vor

  1. Kündigungsschreiben mit Datum, Adresse und Unterschrift aufsetzen
  2. Zugang nachweisbar sicherstellen, etwa per Einwurf-Einschreiben oder Boten
  3. Bestätigung des Vermieters anfordern
  4. Wohnungsübergabe terminieren

Rechner

Samstage zählen nach der Rechtsprechung des BGH bei der Zugangsfrist nicht als Werktage. Gesetzliche Feiertage sind bundeslandabhängig und hier nicht berücksichtigt, im Zweifel einen Tag früher zustellen.

Ausführliche Version mit Erklärung: Kündigungsfrist-Rechner

Lokal in Breitscheid

Bundesrecht in Breitscheid, Anlaufstelle vor Ort: bei Streit das Amtsgericht, für Beratung der örtliche Mieterverein. Für Mietspiegel, Wohngeld-Mietenstufe und Landesverordnungen ist die kommunale bzw. Landesebene (Hessen) zuständig.

Klartext-Tipp

Fotografiere Zählerstände, Mängel und den Wohnungszustand mit Datumsanzeige. Bilder sind das günstigste Beweismittel, das du hast.

Fragen und Antworten

Gelten die Fristen auch bei Gewerberaum in Breitscheid?

Nein, diese Seite behandelt Wohnraum. Für Gewerbemiete gelten andere Regeln mit deutlich weniger Mieterschutz.

Gilt in Breitscheid etwas anderes als im Rest von Deutschland?

Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Breitscheid wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.

Kann ich fristlos kündigen?

Nur bei wichtigem Grund, etwa gesundheitsgefährdenden Mängeln, die der Vermieter trotz Frist nicht beseitigt.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein, das Gesetz verlangt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Auch ein eingescannter Brief reicht nicht.

Stand der Angaben: 2026. Gesetze und Verordnungen ändern sich, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung auf gesetze-im-internet.de.

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