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Kündigung Mietvertrag in Bremen

Kündigung Mietvertrag in Bremen: Hier steht, was das Gesetz vorgibt, welche Fristen gelten und wo du in Bremen den nächsten Schritt machst.

Bremen in Bremen, rund 546.501 Einwohner, Teil von Kreisfreie Stadt Bremen.

Klartext

Als Mieter kündigst du mit drei Monaten Frist zum Monatsende, ohne Begründung. Der Vermieter braucht einen berechtigten Grund und hat je nach Wohndauer drei, sechs oder neun Monate Frist. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen, E-Mail reicht nicht.

Rechtsgrundlage

§§ 573, 573c, 568 BGB

Die Zahlen, die zählen

Frist Mieter3 Monate, Zugang bis zum 3. Werktag des Monats
Frist Vermieter3 Monate, nach 5 Jahren 6 Monate, nach 8 Jahren 9 Monate
FormSchriftlich mit eigenhändiger Unterschrift
Vermieter brauchtBerechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder Pflichtverletzung

So gehst du vor

  1. Kündigungsschreiben mit Datum, Adresse und Unterschrift aufsetzen
  2. Zugang nachweisbar sicherstellen, etwa per Einwurf-Einschreiben oder Boten
  3. Bestätigung des Vermieters anfordern
  4. Wohnungsübergabe terminieren

Selbst berechnen

Samstage zählen nach der Rechtsprechung des BGH bei der Zugangsfrist nicht als Werktage. Gesetzliche Feiertage sind bundeslandabhängig und hier nicht berücksichtigt, im Zweifel einen Tag früher zustellen.

Ausführliche Version mit Erklärung: Kündigungsfrist-Rechner

Vor Ort in Bremen

Die lokale Umsetzung in Bremen übernimmt bei Streit das Amtsgericht, für Beratung der örtliche Mieterverein. Ob und welcher Mietspiegel gilt und ob Bremen unter eine Landesverordnung fällt, ist bei der Stadt bzw. beim Land Bremen zu erfahren.

Klartext-Tipp

Bewahre Mietvertrag, Übergabeprotokoll, alle Abrechnungen und Kontoauszüge zur Miete mindestens vier Jahre nach Auszug auf.

Häufige Fragen

Gelten die Fristen auch bei Gewerberaum in Bremen?

Nein, diese Seite behandelt Wohnraum. Für Gewerbemiete gelten andere Regeln mit deutlich weniger Mieterschutz.

Gilt in Bremen etwas anderes als im Rest von Deutschland?

Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Bremen wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.

Zählt der Poststempel oder der Zugang?

Der Zugang beim Empfänger. Geht die Kündigung erst am 4. Werktag zu, verschiebt sich das Mietende um einen Monat.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein, das Gesetz verlangt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Auch ein eingescannter Brief reicht nicht.

Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe von Wohnen-Klartext.de. Sie ersetzt nicht die Prüfung deines konkreten Vertrags oder Bescheids.

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