Kündigung Mietvertrag in Erftstadt
Wer in Erftstadt mit dem Thema Kündigung Mietvertrag zu tun hat, findet hier die Regeln im Klartext, mit Rechtsgrundlage und Rechner.
Die Stadt Erftstadt in Nordrhein-Westfalen kommt auf etwa 51.207 Einwohner.
Auf einen Blick
Als Mieter kündigst du mit drei Monaten Frist zum Monatsende, ohne Begründung. Der Vermieter braucht einen berechtigten Grund und hat je nach Wohndauer drei, sechs oder neun Monate Frist. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen, E-Mail reicht nicht.
§§ 573, 573c, 568 BGB
Was gesetzlich feststeht
| Frist Mieter | 3 Monate, Zugang bis zum 3. Werktag des Monats |
|---|---|
| Frist Vermieter | 3 Monate, nach 5 Jahren 6 Monate, nach 8 Jahren 9 Monate |
| Form | Schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift |
| Vermieter braucht | Berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder Pflichtverletzung |
Der Ablauf
- Kündigungsschreiben mit Datum, Adresse und Unterschrift aufsetzen
- Zugang nachweisbar sicherstellen, etwa per Einwurf-Einschreiben oder Boten
- Bestätigung des Vermieters anfordern
- Wohnungsübergabe terminieren
Rechner
Samstage zählen nach der Rechtsprechung des BGH bei der Zugangsfrist nicht als Werktage. Gesetzliche Feiertage sind bundeslandabhängig und hier nicht berücksichtigt, im Zweifel einen Tag früher zustellen.
Ausführliche Version mit Erklärung: Kündigungsfrist-Rechner
Zuständigkeit in Erftstadt
Wer in Erftstadt weiterkommen will, spricht mit bei Streit das Amtsgericht, für Beratung der örtliche Mieterverein. Ob Erftstadt als angespannter Wohnungsmarkt gilt, steht in der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, sie nennt die Gemeinden namentlich.
Bevor du handelst
Wenn der Vermieter Druck macht, hilft ein Satz: 'Ich prüfe das und melde mich schriftlich bis zum [Datum].' Das wahrt deine Frist und nimmt Tempo raus.
Noch offene Fragen
Was kostet der Mieterverein in Erftstadt?
Mietervereine verlangen einen Jahresbeitrag, bundesweit meist zwischen etwa 60 und 120 Euro. Die Rechtsberatung ist dann inklusive.
Wo ist das zuständige Amtsgericht für Erftstadt?
Für Wohnraummietsachen ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Welches das für Erftstadt ist, zeigt das Justizportal des Bundeslandes.
Zählt der Poststempel oder der Zugang?
Der Zugang beim Empfänger. Geht die Kündigung erst am 4. Werktag zu, verschiebt sich das Mietende um einen Monat.
Kann ich per E-Mail kündigen?
Nein, das Gesetz verlangt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Auch ein eingescannter Brief reicht nicht.
Die Rechtslage ist bundeseinheitlich, die Umsetzung lokal. Diese Seite ordnet ein, verbindlich ist im Streit das Gericht bzw. die Behörde.