Mieterhöhung in Essen
Mieterhöhung ist Bundesrecht, deshalb gelten in Essen exakt dieselben Grenzen wie in jeder anderen deutschen Stadt. Die lokale Anlaufstelle unterscheidet sich.
Für die rund 8.185 Einwohnerinnen und Einwohner von Essen gilt das bundesweite Wohnrecht ohne Abweichung.
Auf einen Blick
Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung anheben und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Innerhalb von drei Jahren sind höchstens 20 Prozent Erhöhung erlaubt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 Prozent. Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit zur Zustimmung.
§§ 558 bis 558e BGB
Das solltest du dir merken
| Begründung | Mietspiegel, Sachverständigengutachten, drei Vergleichswohnungen oder Mietdatenbank |
|---|---|
| Zustimmungsfrist | Bis Ende des zweiten Monats nach Zugang |
| Sperrfrist | 12 Monate seit letzter Erhöhung, Wirkung frühestens nach 15 Monaten |
| Kappungsgrenze | 20 Prozent in 3 Jahren, 15 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten nach Landesverordnung |
In dieser Reihenfolge
- Datum der letzten Erhöhung und des Einzugs prüfen
- Prozentuale Erhöhung über 3 Jahre berechnen
- Begründung auf Zulässigkeit prüfen
- Vergleichsmiete mit dem Mietspiegel abgleichen
- Innerhalb der Frist zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen
Rechne es durch
Ausführliche Version mit Erklärung: Mieterhöhungs-Check
Wohin in Essen
Für Essen (Niedersachsen) gilt: keine eigene Rechtslage, aber eigene Zuständigkeit. Erste Adresse ist das Wohnungsamt für den Mietspiegel, der Mieterverein für die Prüfung. Aktuelle Kontaktdaten findest du auf dem offiziellen Portal der Stadt.
Bevor du handelst
Lies die Rechtsgrundlage einmal im Original auf gesetze-im-internet.de. Die meisten Paragrafen im Mietrecht sind kürzer und klarer als ihr Ruf.
Häufige Fragen
Sind die Rechner auf dieser Seite verbindlich?
Nein, sie rechnen nach der gesetzlichen Formel und sind eine Schätzung. Verbindlich ist der Bescheid der Behörde oder das Urteil des Gerichts.
Welche Rolle spielt das Bundesland?
Das Land erlässt Verordnungen zu angespannten Wohnungsmärkten, Kappungsgrenze 15 Prozent und Kündigungssperrfristen nach Umwandlung. Das Mietrecht selbst bleibt Bundesrecht.
Woher weiß ich, ob meine Stadt ein angespannter Wohnungsmarkt ist?
Das legt jedes Bundesland per Rechtsverordnung fest. Die Verordnung nennt die betroffenen Gemeinden namentlich.
Gilt die Kappungsgrenze auch bei Modernisierung?
Nein, Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB haben eigene Grenzen, etwa 8 Prozent der Kosten pro Jahr und maximal 3 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren.
Stand der Angaben: 2026. Gesetze und Verordnungen ändern sich, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung auf gesetze-im-internet.de.