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Mieterhöhung in Gardelegen

Ob Mieter oder Vermieter in Gardelegen: Bei Mieterhöhung gelten klare gesetzliche Vorgaben. Hier stehen sie verständlich.

Gardelegen ist mit etwa 11.868 Einwohnern Teil von Börde in Sachsen-Anhalt.

Das Wichtigste zuerst

Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung anheben und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Innerhalb von drei Jahren sind höchstens 20 Prozent Erhöhung erlaubt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 Prozent. Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit zur Zustimmung.

Rechtsgrundlage

§§ 558 bis 558e BGB

Zahlen und Fakten

ObergrenzeOrtsübliche Vergleichsmiete
BegründungMietspiegel, Sachverständigengutachten, drei Vergleichswohnungen oder Mietdatenbank
Sperrfrist12 Monate seit letzter Erhöhung, Wirkung frühestens nach 15 Monaten
Kappungsgrenze20 Prozent in 3 Jahren, 15 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten nach Landesverordnung

Der Ablauf

  1. Datum der letzten Erhöhung und des Einzugs prüfen
  2. Prozentuale Erhöhung über 3 Jahre berechnen
  3. Begründung auf Zulässigkeit prüfen
  4. Vergleichsmiete mit dem Mietspiegel abgleichen
  5. Innerhalb der Frist zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen

Zahlen durchspielen

Ausführliche Version mit Erklärung: Mieterhöhungs-Check

Lokal in Gardelegen

Das Bundesrecht gilt in Gardelegen exakt wie im Rest des Landes. Lokal entscheidend ist die Anlaufstelle: in Gardelegen ist das das Wohnungsamt für den Mietspiegel, der Mieterverein für die Prüfung. Ob Gardelegen in einer Landesverordnung zu angespannten Wohnungsmärkten steht, prüfst du beim Land Sachsen-Anhalt.

Bevor du handelst

Bewahre Mietvertrag, Übergabeprotokoll, alle Abrechnungen und Kontoauszüge zur Miete mindestens vier Jahre nach Auszug auf.

Das wird oft gefragt

Sind die Rechner auf dieser Seite verbindlich?

Nein, sie rechnen nach der gesetzlichen Formel und sind eine Schätzung. Verbindlich ist der Bescheid der Behörde oder das Urteil des Gerichts.

Gilt in Gardelegen etwas anderes als im Rest von Deutschland?

Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Gardelegen wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.

Woher weiß ich, ob meine Stadt ein angespannter Wohnungsmarkt ist?

Das legt jedes Bundesland per Rechtsverordnung fest. Die Verordnung nennt die betroffenen Gemeinden namentlich.

Gilt die Kappungsgrenze auch bei Modernisierung?

Nein, Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB haben eigene Grenzen, etwa 8 Prozent der Kosten pro Jahr und maximal 3 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren.

Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe von Wohnen-Klartext.de. Sie ersetzt nicht die Prüfung deines konkreten Vertrags oder Bescheids.

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