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Kündigung Mietvertrag in Grabow

Klartext zu Kündigung Mietvertrag für Grabow: Was erlaubt ist, was nicht, und welche Frist du dir merken solltest.

Grabow zählt rund 6.268 Einwohner und liegt in Mecklenburg-Vorpommern.

Kurz gesagt

Als Mieter kündigst du mit drei Monaten Frist zum Monatsende, ohne Begründung. Der Vermieter braucht einen berechtigten Grund und hat je nach Wohndauer drei, sechs oder neun Monate Frist. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen, E-Mail reicht nicht.

Rechtsgrundlage

§§ 573, 573c, 568 BGB

Die Zahlen, die zählen

Frist Mieter3 Monate, Zugang bis zum 3. Werktag des Monats
Frist Vermieter3 Monate, nach 5 Jahren 6 Monate, nach 8 Jahren 9 Monate
FormSchriftlich mit eigenhändiger Unterschrift
Vermieter brauchtBerechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder Pflichtverletzung

So gehst du vor

  1. Kündigungsschreiben mit Datum, Adresse und Unterschrift aufsetzen
  2. Zugang nachweisbar sicherstellen, etwa per Einwurf-Einschreiben oder Boten
  3. Bestätigung des Vermieters anfordern
  4. Wohnungsübergabe terminieren

Rechne es durch

Samstage zählen nach der Rechtsprechung des BGH bei der Zugangsfrist nicht als Werktage. Gesetzliche Feiertage sind bundeslandabhängig und hier nicht berücksichtigt, im Zweifel einen Tag früher zustellen.

Ausführliche Version mit Erklärung: Kündigungsfrist-Rechner

Vor Ort in Grabow

Wer in Grabow weiterkommen will, spricht mit bei Streit das Amtsgericht, für Beratung der örtliche Mieterverein. Ob Grabow als angespannter Wohnungsmarkt gilt, steht in der Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sie nennt die Gemeinden namentlich.

Aus der Praxis

Die Verbraucherzentrale bietet Mietrechtsberatung gegen kleine Gebühr, bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe über das Amtsgericht.

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich den Mietspiegel für Grabow?

Beim Wohnungsamt oder auf dem offiziellen Portal der Stadt. Gemeinden über 50.000 Einwohner müssen seit 2023 einen Mietspiegel führen, kleinere Orte oft nicht.

Sind die Rechner auf dieser Seite verbindlich?

Nein, sie rechnen nach der gesetzlichen Formel und sind eine Schätzung. Verbindlich ist der Bescheid der Behörde oder das Urteil des Gerichts.

Zählt der Poststempel oder der Zugang?

Der Zugang beim Empfänger. Geht die Kündigung erst am 4. Werktag zu, verschiebt sich das Mietende um einen Monat.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein, das Gesetz verlangt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Auch ein eingescannter Brief reicht nicht.

Klartext heißt: ehrlich, mit Paragraf, aber ohne Einzelfallberatung. Bei konkretem Streit hilft ein Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Mietrecht.

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