Wohnungsgeberbestätigung in Hamburg
Wer in Hamburg mit dem Thema Wohnungsgeberbestätigung zu tun hat, findet hier die Regeln im Klartext, mit Rechtsgrundlage und Rechner.
Hamburg in Hamburg, rund 1.973.896 Einwohner, Teil von Hamburg, Freie und Hansestadt.
Klartext
Der Wohnungsgeber muss dir innerhalb von zwei Wochen nach Einzug den Einzug schriftlich oder elektronisch bestätigen. Das Dokument enthält Namen des Vermieters, Anschrift der Wohnung, Einzugsdatum und die Namen der Einziehenden. Verweigert oder verspätet der Vermieter die Bestätigung, riskiert er ein Bußgeld.
§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Zahlen, die zählen
| Bußgeld Wohnungsgeber | Bis 1.000 Euro bei Verweigerung |
|---|---|
| Bußgeld Scheinbestätigung | Bis 50.000 Euro |
| Ausstellungsfrist | 2 Wochen nach Einzug |
| Form | Schriftlich oder elektronisch über die Meldebehörde |
Schritt für Schritt
- Formular der Meldebehörde herunterladen oder eigenes Schreiben nutzen
- Vermieter um Ausstellung bitten
- Bestätigung zur Anmeldung mitnehmen
Vor Ort in Hamburg
Wer in Hamburg weiterkommen will, spricht mit die Meldebehörde (Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt). Ob Hamburg als angespannter Wohnungsmarkt gilt, steht in der Verordnung des Landes Hamburg, sie nennt die Gemeinden namentlich.
Ein Rat zum Schluss
Ein Mieterverein kostet weniger als eine einzige anwaltliche Erstberatung und prüft Abrechnungen, Erhöhungen und Kündigungen im Mitgliedsbeitrag mit.
Fragen und Antworten
Gilt das auch für Untermieter in Hamburg?
Grundsätzlich ja, das Mietrecht gilt auch zwischen Hauptmieter und Untermieter. Der Kündigungsschutz kann bei möblierten Zimmern in der Vermieterwohnung eingeschränkt sein.
Gelten die Fristen auch bei Gewerberaum in Hamburg?
Nein, diese Seite behandelt Wohnraum. Für Gewerbemiete gelten andere Regeln mit deutlich weniger Mieterschutz.
Brauche ich die Bestätigung auch bei Eigentum?
Ja, dann bestätigst du als Eigentümer deinen eigenen Einzug selbst.
Was, wenn der Vermieter nicht ausstellt?
Melde dich trotzdem fristgerecht an und teile der Behörde mit, dass die Bestätigung verweigert wurde. Sie kann den Vermieter dazu verpflichten.
Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe von Wohnen-Klartext.de. Sie ersetzt nicht die Prüfung deines konkreten Vertrags oder Bescheids.