Kündigung Mietvertrag in Herscheid
Klartext zu Kündigung Mietvertrag für Herscheid: Was erlaubt ist, was nicht, und welche Frist du dir merken solltest.
Rund 7.658 Menschen leben in Herscheid im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Klartext
Als Mieter kündigst du mit drei Monaten Frist zum Monatsende, ohne Begründung. Der Vermieter braucht einen berechtigten Grund und hat je nach Wohndauer drei, sechs oder neun Monate Frist. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen, E-Mail reicht nicht.
§§ 573, 573c, 568 BGB
Das solltest du dir merken
| Frist Mieter | 3 Monate, Zugang bis zum 3. Werktag des Monats |
|---|---|
| Frist Vermieter | 3 Monate, nach 5 Jahren 6 Monate, nach 8 Jahren 9 Monate |
| Form | Schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift |
| Vermieter braucht | Berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder Pflichtverletzung |
Vorgehen im Klartext
- Kündigungsschreiben mit Datum, Adresse und Unterschrift aufsetzen
- Zugang nachweisbar sicherstellen, etwa per Einwurf-Einschreiben oder Boten
- Bestätigung des Vermieters anfordern
- Wohnungsübergabe terminieren
Rechner für deinen Fall
Samstage zählen nach der Rechtsprechung des BGH bei der Zugangsfrist nicht als Werktage. Gesetzliche Feiertage sind bundeslandabhängig und hier nicht berücksichtigt, im Zweifel einen Tag früher zustellen.
Ausführliche Version mit Erklärung: Kündigungsfrist-Rechner
Wohin in Herscheid
In Herscheid ändert sich nichts an den Fristen, wohl aber am Weg: bei Streit das Amtsgericht, für Beratung der örtliche Mieterverein ist zuständig. Verordnungen zum angespannten Wohnungsmarkt erlässt das Land Nordrhein-Westfalen.
Das hilft konkret
Fotografiere Zählerstände, Mängel und den Wohnungszustand mit Datumsanzeige. Bilder sind das günstigste Beweismittel, das du hast.
Häufige Fragen
Wo finde ich den Mietspiegel für Herscheid?
Beim Wohnungsamt oder auf dem offiziellen Portal der Stadt. Gemeinden über 50.000 Einwohner müssen seit 2023 einen Mietspiegel führen, kleinere Orte oft nicht.
Gilt in Herscheid etwas anderes als im Rest von Deutschland?
Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Herscheid wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.
Kann ich fristlos kündigen?
Nur bei wichtigem Grund, etwa gesundheitsgefährdenden Mängeln, die der Vermieter trotz Frist nicht beseitigt.
Kann ich per E-Mail kündigen?
Nein, das Gesetz verlangt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Auch ein eingescannter Brief reicht nicht.
Stand der Angaben: 2026. Gesetze und Verordnungen ändern sich, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung auf gesetze-im-internet.de.