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Mieterhöhung in Hünxe

Ob Mieter oder Vermieter in Hünxe: Bei Mieterhöhung gelten klare gesetzliche Vorgaben. Hier stehen sie verständlich.

Für die rund 13.732 Einwohnerinnen und Einwohner von Hünxe gilt das bundesweite Wohnrecht ohne Abweichung.

Zusammengefasst

Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung anheben und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Innerhalb von drei Jahren sind höchstens 20 Prozent Erhöhung erlaubt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 Prozent. Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit zur Zustimmung.

Rechtsgrundlage

§§ 558 bis 558e BGB

Das solltest du dir merken

ObergrenzeOrtsübliche Vergleichsmiete
ZustimmungsfristBis Ende des zweiten Monats nach Zugang
BegründungMietspiegel, Sachverständigengutachten, drei Vergleichswohnungen oder Mietdatenbank
Kappungsgrenze20 Prozent in 3 Jahren, 15 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten nach Landesverordnung

Der Ablauf

  1. Datum der letzten Erhöhung und des Einzugs prüfen
  2. Prozentuale Erhöhung über 3 Jahre berechnen
  3. Begründung auf Zulässigkeit prüfen
  4. Vergleichsmiete mit dem Mietspiegel abgleichen
  5. Innerhalb der Frist zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen

Rechne es durch

Ausführliche Version mit Erklärung: Mieterhöhungs-Check

Wohin in Hünxe

Hünxe hat keine eigenen Mietgesetze, aber eigene Anlaufstellen: das Wohnungsamt für den Mietspiegel, der Mieterverein für die Prüfung. Ergänzend gelten Landesregelungen von Nordrhein-Westfalen, etwa zur Kappungsgrenze oder Mietpreisbremse, falls Hünxe dort gelistet ist.

Bevor du handelst

Bei Unsicherheit über eine Klausel gilt: Was das Gesetz zwingend regelt, kann der Vertrag nicht zu deinem Nachteil ändern. Zweifel gehen oft zulasten des Formularverwenders.

Kurz beantwortet

Gilt das auch für Untermieter in Hünxe?

Grundsätzlich ja, das Mietrecht gilt auch zwischen Hauptmieter und Untermieter. Der Kündigungsschutz kann bei möblierten Zimmern in der Vermieterwohnung eingeschränkt sein.

Wo ist das zuständige Amtsgericht für Hünxe?

Für Wohnraummietsachen ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Welches das für Hünxe ist, zeigt das Justizportal des Bundeslandes.

Muss ich der Mieterhöhung zustimmen?

Nur wenn sie formell und inhaltlich korrekt ist. Stimmst du nicht zu, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen.

Gilt die Kappungsgrenze auch bei Modernisierung?

Nein, Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB haben eigene Grenzen, etwa 8 Prozent der Kosten pro Jahr und maximal 3 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren.

Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe von Wohnen-Klartext.de. Sie ersetzt nicht die Prüfung deines konkreten Vertrags oder Bescheids.

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