Mieterhöhung in Kaldenkirchen
In Kaldenkirchen gelten für Mieterhöhung die bundesweiten Regeln des Miet- und Wohnrechts. Was lokal dazukommt, steht weiter unten.
Kaldenkirchen (Nordrhein-Westfalen) hat rund 10.090 Einwohner, verwaltungsmäßig zugeordnet zu Kreis Viersen.
Das Wichtigste zuerst
Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung anheben und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Innerhalb von drei Jahren sind höchstens 20 Prozent Erhöhung erlaubt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 Prozent. Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit zur Zustimmung.
§§ 558 bis 558e BGB
Die Zahlen, die zählen
| Begründung | Mietspiegel, Sachverständigengutachten, drei Vergleichswohnungen oder Mietdatenbank |
|---|---|
| Obergrenze | Ortsübliche Vergleichsmiete |
| Zustimmungsfrist | Bis Ende des zweiten Monats nach Zugang |
| Kappungsgrenze | 20 Prozent in 3 Jahren, 15 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten nach Landesverordnung |
Vorgehen im Klartext
- Datum der letzten Erhöhung und des Einzugs prüfen
- Prozentuale Erhöhung über 3 Jahre berechnen
- Begründung auf Zulässigkeit prüfen
- Vergleichsmiete mit dem Mietspiegel abgleichen
- Innerhalb der Frist zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen
Zahlen durchspielen
Ausführliche Version mit Erklärung: Mieterhöhungs-Check
Vor Ort in Kaldenkirchen
In Kaldenkirchen kommt zum Bundesrecht die örtliche Ebene: Zuständig ist das Wohnungsamt für den Mietspiegel, der Mieterverein für die Prüfung. Mietspiegel und Verordnungen zum angespannten Wohnungsmarkt sind Sache von Stadt und Land Nordrhein-Westfalen, nicht des Bundes.
Ein Rat zum Schluss
Fristen laufen ab Zugang, nicht ab Absendung. Notiere dir das Datum, an dem ein Schreiben bei dir angekommen ist, und rechne von dort.
Kurz beantwortet
Welche Rolle spielt das Bundesland?
Das Land erlässt Verordnungen zu angespannten Wohnungsmärkten, Kappungsgrenze 15 Prozent und Kündigungssperrfristen nach Umwandlung. Das Mietrecht selbst bleibt Bundesrecht.
Gilt in Kaldenkirchen etwas anderes als im Rest von Deutschland?
Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Kaldenkirchen wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.
Woher weiß ich, ob meine Stadt ein angespannter Wohnungsmarkt ist?
Das legt jedes Bundesland per Rechtsverordnung fest. Die Verordnung nennt die betroffenen Gemeinden namentlich.
Gilt die Kappungsgrenze auch bei Modernisierung?
Nein, Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB haben eigene Grenzen, etwa 8 Prozent der Kosten pro Jahr und maximal 3 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren.
Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe von Wohnen-Klartext.de. Sie ersetzt nicht die Prüfung deines konkreten Vertrags oder Bescheids.