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Mieterhöhung in Königsbach-Stein

Diese Übersicht zu Mieterhöhung richtet sich an Mieterinnen, Mieter und Vermieter in Königsbach-Stein, die schnell die geltenden Regeln brauchen.

Etwa 9.906 Einwohner, Bundesland Baden-Württemberg, Zuordnung Enzkreis: das ist Königsbach-Stein in Zahlen.

Das Wichtigste zuerst

Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung anheben und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Innerhalb von drei Jahren sind höchstens 20 Prozent Erhöhung erlaubt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 Prozent. Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit zur Zustimmung.

Rechtsgrundlage

§§ 558 bis 558e BGB

Eckdaten

BegründungMietspiegel, Sachverständigengutachten, drei Vergleichswohnungen oder Mietdatenbank
ObergrenzeOrtsübliche Vergleichsmiete
ZustimmungsfristBis Ende des zweiten Monats nach Zugang
Kappungsgrenze20 Prozent in 3 Jahren, 15 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten nach Landesverordnung

Der Ablauf

  1. Datum der letzten Erhöhung und des Einzugs prüfen
  2. Prozentuale Erhöhung über 3 Jahre berechnen
  3. Begründung auf Zulässigkeit prüfen
  4. Vergleichsmiete mit dem Mietspiegel abgleichen
  5. Innerhalb der Frist zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen

Rechner

Ausführliche Version mit Erklärung: Mieterhöhungs-Check

Was in Königsbach-Stein lokal gilt

Königsbach-Stein hat keine eigenen Mietgesetze, aber eigene Anlaufstellen: das Wohnungsamt für den Mietspiegel, der Mieterverein für die Prüfung. Ergänzend gelten Landesregelungen von Baden-Württemberg, etwa zur Kappungsgrenze oder Mietpreisbremse, falls Königsbach-Stein dort gelistet ist.

Das hilft konkret

Fotografiere Zählerstände, Mängel und den Wohnungszustand mit Datumsanzeige. Bilder sind das günstigste Beweismittel, das du hast.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich in Königsbach-Stein einen Anwalt?

Nicht zwingend. Für die Prüfung von Abrechnungen, Erhöhungen und Kündigungen reicht oft der Mieterverein. Bei Klage ist anwaltliche Vertretung vor dem Amtsgericht nicht Pflicht, aber sinnvoll.

Gilt das auch für Untermieter in Königsbach-Stein?

Grundsätzlich ja, das Mietrecht gilt auch zwischen Hauptmieter und Untermieter. Der Kündigungsschutz kann bei möblierten Zimmern in der Vermieterwohnung eingeschränkt sein.

Woher weiß ich, ob meine Stadt ein angespannter Wohnungsmarkt ist?

Das legt jedes Bundesland per Rechtsverordnung fest. Die Verordnung nennt die betroffenen Gemeinden namentlich.

Gilt die Kappungsgrenze auch bei Modernisierung?

Nein, Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB haben eigene Grenzen, etwa 8 Prozent der Kosten pro Jahr und maximal 3 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren.

Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe von Wohnen-Klartext.de. Sie ersetzt nicht die Prüfung deines konkreten Vertrags oder Bescheids.

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