Mieterhöhung in Konradshöhe
In Konradshöhe gelten für Mieterhöhung die bundesweiten Regeln des Miet- und Wohnrechts. Was lokal dazukommt, steht weiter unten.
Mit etwa 6.011 Einwohnern gehört Konradshöhe zu den Städten in Berlin.
Kurz gesagt
Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung anheben und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Innerhalb von drei Jahren sind höchstens 20 Prozent Erhöhung erlaubt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 Prozent. Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit zur Zustimmung.
§§ 558 bis 558e BGB
Was gesetzlich feststeht
| Sperrfrist | 12 Monate seit letzter Erhöhung, Wirkung frühestens nach 15 Monaten |
|---|---|
| Obergrenze | Ortsübliche Vergleichsmiete |
| Zustimmungsfrist | Bis Ende des zweiten Monats nach Zugang |
| Begründung | Mietspiegel, Sachverständigengutachten, drei Vergleichswohnungen oder Mietdatenbank |
Der Ablauf
- Datum der letzten Erhöhung und des Einzugs prüfen
- Prozentuale Erhöhung über 3 Jahre berechnen
- Begründung auf Zulässigkeit prüfen
- Vergleichsmiete mit dem Mietspiegel abgleichen
- Innerhalb der Frist zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen
Rechne es durch
Ausführliche Version mit Erklärung: Mieterhöhungs-Check
Zuständigkeit in Konradshöhe
In Konradshöhe ändert sich nichts an den Fristen, wohl aber am Weg: das Wohnungsamt für den Mietspiegel, der Mieterverein für die Prüfung ist zuständig. Verordnungen zum angespannten Wohnungsmarkt erlässt das Land Berlin.
Bevor du handelst
Zahle strittige Beträge unter Vorbehalt und schreibe das in den Verwendungszweck. So gerätst du nicht in Rückstand und behältst trotzdem deinen Anspruch.
Das wird oft gefragt
Welche Rolle spielt das Bundesland?
Das Land erlässt Verordnungen zu angespannten Wohnungsmärkten, Kappungsgrenze 15 Prozent und Kündigungssperrfristen nach Umwandlung. Das Mietrecht selbst bleibt Bundesrecht.
Gilt in Konradshöhe etwas anderes als im Rest von Deutschland?
Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Konradshöhe wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.
Muss ich der Mieterhöhung zustimmen?
Nur wenn sie formell und inhaltlich korrekt ist. Stimmst du nicht zu, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen.
Gilt die Kappungsgrenze auch bei Modernisierung?
Nein, Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB haben eigene Grenzen, etwa 8 Prozent der Kosten pro Jahr und maximal 3 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren.
Klartext heißt: ehrlich, mit Paragraf, aber ohne Einzelfallberatung. Bei konkretem Streit hilft ein Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Mietrecht.