Kündigung Mietvertrag in Landshut
Zum Thema Kündigung Mietvertrag in Landshut findest du hier die Regeln, die wirklich gelten, und nicht das, was oft behauptet wird.
Die etwa 71.863 Einwohner von Landshut (Bayern) unterliegen denselben Mietrechtsregeln wie das gesamte Bundesgebiet.
Auf einen Blick
Als Mieter kündigst du mit drei Monaten Frist zum Monatsende, ohne Begründung. Der Vermieter braucht einen berechtigten Grund und hat je nach Wohndauer drei, sechs oder neun Monate Frist. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen, E-Mail reicht nicht.
§§ 573, 573c, 568 BGB
Die Zahlen, die zählen
| Frist Mieter | 3 Monate, Zugang bis zum 3. Werktag des Monats |
|---|---|
| Frist Vermieter | 3 Monate, nach 5 Jahren 6 Monate, nach 8 Jahren 9 Monate |
| Form | Schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift |
| Vermieter braucht | Berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder Pflichtverletzung |
So gehst du vor
- Kündigungsschreiben mit Datum, Adresse und Unterschrift aufsetzen
- Zugang nachweisbar sicherstellen, etwa per Einwurf-Einschreiben oder Boten
- Bestätigung des Vermieters anfordern
- Wohnungsübergabe terminieren
Rechne es durch
Samstage zählen nach der Rechtsprechung des BGH bei der Zugangsfrist nicht als Werktage. Gesetzliche Feiertage sind bundeslandabhängig und hier nicht berücksichtigt, im Zweifel einen Tag früher zustellen.
Ausführliche Version mit Erklärung: Kündigungsfrist-Rechner
Vor Ort in Landshut
Das Bundesrecht gilt in Landshut exakt wie im Rest des Landes. Lokal entscheidend ist die Anlaufstelle: in Landshut ist das bei Streit das Amtsgericht, für Beratung der örtliche Mieterverein. Ob Landshut in einer Landesverordnung zu angespannten Wohnungsmärkten steht, prüfst du beim Land Bayern.
Praxistipp
Zahle strittige Beträge unter Vorbehalt und schreibe das in den Verwendungszweck. So gerätst du nicht in Rückstand und behältst trotzdem deinen Anspruch.
Häufig gestellte Fragen
Wo ist das zuständige Amtsgericht für Landshut?
Für Wohnraummietsachen ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Welches das für Landshut ist, zeigt das Justizportal des Bundeslandes.
Gilt in Landshut etwas anderes als im Rest von Deutschland?
Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Landshut wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.
Kann ich fristlos kündigen?
Nur bei wichtigem Grund, etwa gesundheitsgefährdenden Mängeln, die der Vermieter trotz Frist nicht beseitigt.
Kann ich per E-Mail kündigen?
Nein, das Gesetz verlangt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Auch ein eingescannter Brief reicht nicht.
Die Rechtslage ist bundeseinheitlich, die Umsetzung lokal. Diese Seite ordnet ein, verbindlich ist im Streit das Gericht bzw. die Behörde.