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Mieterhöhung in Laufen

Zum Thema Mieterhöhung in Laufen findest du hier die Regeln, die wirklich gelten, und nicht das, was oft behauptet wird.

Laufen (Bayern) hat rund 6.869 Einwohner, verwaltungsmäßig zugeordnet zu Berchtesgadener Land.

Klartext

Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung anheben und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Innerhalb von drei Jahren sind höchstens 20 Prozent Erhöhung erlaubt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 Prozent. Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit zur Zustimmung.

Rechtsgrundlage

§§ 558 bis 558e BGB

Das solltest du dir merken

Sperrfrist12 Monate seit letzter Erhöhung, Wirkung frühestens nach 15 Monaten
ObergrenzeOrtsübliche Vergleichsmiete
ZustimmungsfristBis Ende des zweiten Monats nach Zugang
Kappungsgrenze20 Prozent in 3 Jahren, 15 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten nach Landesverordnung

In dieser Reihenfolge

  1. Datum der letzten Erhöhung und des Einzugs prüfen
  2. Prozentuale Erhöhung über 3 Jahre berechnen
  3. Begründung auf Zulässigkeit prüfen
  4. Vergleichsmiete mit dem Mietspiegel abgleichen
  5. Innerhalb der Frist zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen

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Ausführliche Version mit Erklärung: Mieterhöhungs-Check

Wohin in Laufen

In Laufen ändert sich nichts an den Fristen, wohl aber am Weg: das Wohnungsamt für den Mietspiegel, der Mieterverein für die Prüfung ist zuständig. Verordnungen zum angespannten Wohnungsmarkt erlässt das Land Bayern.

Klartext-Tipp

Rechne mit den Rechnern auf dieser Seite einmal durch, bevor du zustimmst oder zahlst. Ein Bauchgefühl ist keine Grundlage, ein Paragraf schon.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich in Laufen einen Anwalt?

Nicht zwingend. Für die Prüfung von Abrechnungen, Erhöhungen und Kündigungen reicht oft der Mieterverein. Bei Klage ist anwaltliche Vertretung vor dem Amtsgericht nicht Pflicht, aber sinnvoll.

Ändern sich die genannten Beträge?

Gesetzliche Grenzen wie die Kappungsgrenze sind stabil, Wohngeld-Höchstbeträge werden alle zwei Jahre angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2025.

Woher weiß ich, ob meine Stadt ein angespannter Wohnungsmarkt ist?

Das legt jedes Bundesland per Rechtsverordnung fest. Die Verordnung nennt die betroffenen Gemeinden namentlich.

Gilt die Kappungsgrenze auch bei Modernisierung?

Nein, Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB haben eigene Grenzen, etwa 8 Prozent der Kosten pro Jahr und maximal 3 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren.

Keine Rechtsberatung. Fristen und Grenzen sind dem Gesetz entnommen, Kostenangaben sind Erfahrungswerte als Spanne, keine Zusicherung.

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