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Mieterhöhung in Marburg an der Lahn

Mieterhöhung in Marburg an der Lahn: Hier steht, was das Gesetz vorgibt, welche Fristen gelten und wo du in Marburg an der Lahn den nächsten Schritt machst.

Marburg an der Lahn ist mit etwa 78.895 Einwohnern Teil von Landkreis Marburg-Biedenkopf in Hessen.

Das Wichtigste zuerst

Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung anheben und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Innerhalb von drei Jahren sind höchstens 20 Prozent Erhöhung erlaubt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 Prozent. Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit zur Zustimmung.

Rechtsgrundlage

§§ 558 bis 558e BGB

Zahlen und Fakten

Sperrfrist12 Monate seit letzter Erhöhung, Wirkung frühestens nach 15 Monaten
BegründungMietspiegel, Sachverständigengutachten, drei Vergleichswohnungen oder Mietdatenbank
ObergrenzeOrtsübliche Vergleichsmiete
Kappungsgrenze20 Prozent in 3 Jahren, 15 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten nach Landesverordnung

In dieser Reihenfolge

  1. Datum der letzten Erhöhung und des Einzugs prüfen
  2. Prozentuale Erhöhung über 3 Jahre berechnen
  3. Begründung auf Zulässigkeit prüfen
  4. Vergleichsmiete mit dem Mietspiegel abgleichen
  5. Innerhalb der Frist zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen

Rechner für deinen Fall

Ausführliche Version mit Erklärung: Mieterhöhungs-Check

Lokal in Marburg an der Lahn

Vor Ort in Marburg an der Lahn wendest du dich an das Wohnungsamt für den Mietspiegel, der Mieterverein für die Prüfung. Die bundesweiten Fristen und Grenzen ändern sich dadurch nicht, wohl aber die Formulare, Öffnungszeiten und Wege, die die Stadt selbst regelt.

Das hilft konkret

Fristen laufen ab Zugang, nicht ab Absendung. Notiere dir das Datum, an dem ein Schreiben bei dir angekommen ist, und rechne von dort.

Das wird oft gefragt

Was kostet der Mieterverein in Marburg an der Lahn?

Mietervereine verlangen einen Jahresbeitrag, bundesweit meist zwischen etwa 60 und 120 Euro. Die Rechtsberatung ist dann inklusive.

Gilt das auch für Untermieter in Marburg an der Lahn?

Grundsätzlich ja, das Mietrecht gilt auch zwischen Hauptmieter und Untermieter. Der Kündigungsschutz kann bei möblierten Zimmern in der Vermieterwohnung eingeschränkt sein.

Woher weiß ich, ob meine Stadt ein angespannter Wohnungsmarkt ist?

Das legt jedes Bundesland per Rechtsverordnung fest. Die Verordnung nennt die betroffenen Gemeinden namentlich.

Gilt die Kappungsgrenze auch bei Modernisierung?

Nein, Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB haben eigene Grenzen, etwa 8 Prozent der Kosten pro Jahr und maximal 3 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren.

Diese Seite informiert nach dem Stand der Gesetze 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Beträge und Fristen sind Bundesrecht, lokale Anlaufstellen und Mietspiegel ändern sich.

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