Zum Inhalt springen
Wohnen-Klartext.de
📈

Mieterhöhung in Neubrandenburg

In Neubrandenburg gelten für Mieterhöhung die bundesweiten Regeln des Miet- und Wohnrechts. Was lokal dazukommt, steht weiter unten.

Etwa 68.082 Einwohner, Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, Zuordnung Mecklenburgische Seenplatte: das ist Neubrandenburg in Zahlen.

Zusammengefasst

Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung anheben und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Innerhalb von drei Jahren sind höchstens 20 Prozent Erhöhung erlaubt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 Prozent. Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit zur Zustimmung.

Rechtsgrundlage

§§ 558 bis 558e BGB

Was gesetzlich feststeht

Sperrfrist12 Monate seit letzter Erhöhung, Wirkung frühestens nach 15 Monaten
BegründungMietspiegel, Sachverständigengutachten, drei Vergleichswohnungen oder Mietdatenbank
ZustimmungsfristBis Ende des zweiten Monats nach Zugang
Kappungsgrenze20 Prozent in 3 Jahren, 15 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten nach Landesverordnung

Schritt für Schritt

  1. Datum der letzten Erhöhung und des Einzugs prüfen
  2. Prozentuale Erhöhung über 3 Jahre berechnen
  3. Begründung auf Zulässigkeit prüfen
  4. Vergleichsmiete mit dem Mietspiegel abgleichen
  5. Innerhalb der Frist zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen

Selbst berechnen

Ausführliche Version mit Erklärung: Mieterhöhungs-Check

Zuständigkeit in Neubrandenburg

Für Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) gilt: keine eigene Rechtslage, aber eigene Zuständigkeit. Erste Adresse ist das Wohnungsamt für den Mietspiegel, der Mieterverein für die Prüfung. Aktuelle Kontaktdaten findest du auf dem offiziellen Portal der Stadt.

Praxistipp

Lies die Rechtsgrundlage einmal im Original auf gesetze-im-internet.de. Die meisten Paragrafen im Mietrecht sind kürzer und klarer als ihr Ruf.

Noch offene Fragen

Sind die Rechner auf dieser Seite verbindlich?

Nein, sie rechnen nach der gesetzlichen Formel und sind eine Schätzung. Verbindlich ist der Bescheid der Behörde oder das Urteil des Gerichts.

Wo ist das zuständige Amtsgericht für Neubrandenburg?

Für Wohnraummietsachen ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Welches das für Neubrandenburg ist, zeigt das Justizportal des Bundeslandes.

Woher weiß ich, ob meine Stadt ein angespannter Wohnungsmarkt ist?

Das legt jedes Bundesland per Rechtsverordnung fest. Die Verordnung nennt die betroffenen Gemeinden namentlich.

Gilt die Kappungsgrenze auch bei Modernisierung?

Nein, Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB haben eigene Grenzen, etwa 8 Prozent der Kosten pro Jahr und maximal 3 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren.

Stand der Angaben: 2026. Gesetze und Verordnungen ändern sich, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung auf gesetze-im-internet.de.

Andere Wohnthemen für Neubrandenburg