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Kündigung Mietvertrag in Offenbach

Wer in Offenbach mit dem Thema Kündigung Mietvertrag zu tun hat, findet hier die Regeln im Klartext, mit Rechtsgrundlage und Rechner.

Offenbach in Hessen, rund 119.192 Einwohner, Teil von Kreisfreie Stadt Offenbach am Main.

Im Kern

Als Mieter kündigst du mit drei Monaten Frist zum Monatsende, ohne Begründung. Der Vermieter braucht einen berechtigten Grund und hat je nach Wohndauer drei, sechs oder neun Monate Frist. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen, E-Mail reicht nicht.

Rechtsgrundlage

§§ 573, 573c, 568 BGB

Was gesetzlich feststeht

Frist Mieter3 Monate, Zugang bis zum 3. Werktag des Monats
Frist Vermieter3 Monate, nach 5 Jahren 6 Monate, nach 8 Jahren 9 Monate
FormSchriftlich mit eigenhändiger Unterschrift
Vermieter brauchtBerechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder Pflichtverletzung

Schritt für Schritt

  1. Kündigungsschreiben mit Datum, Adresse und Unterschrift aufsetzen
  2. Zugang nachweisbar sicherstellen, etwa per Einwurf-Einschreiben oder Boten
  3. Bestätigung des Vermieters anfordern
  4. Wohnungsübergabe terminieren

Zahlen durchspielen

Samstage zählen nach der Rechtsprechung des BGH bei der Zugangsfrist nicht als Werktage. Gesetzliche Feiertage sind bundeslandabhängig und hier nicht berücksichtigt, im Zweifel einen Tag früher zustellen.

Ausführliche Version mit Erklärung: Kündigungsfrist-Rechner

Zuständigkeit in Offenbach

Für Offenbach (Hessen) gilt: keine eigene Rechtslage, aber eigene Zuständigkeit. Erste Adresse ist bei Streit das Amtsgericht, für Beratung der örtliche Mieterverein. Aktuelle Kontaktdaten findest du auf dem offiziellen Portal der Stadt.

Klartext-Tipp

Lies die Rechtsgrundlage einmal im Original auf gesetze-im-internet.de. Die meisten Paragrafen im Mietrecht sind kürzer und klarer als ihr Ruf.

Noch offene Fragen

Sind die Rechner auf dieser Seite verbindlich?

Nein, sie rechnen nach der gesetzlichen Formel und sind eine Schätzung. Verbindlich ist der Bescheid der Behörde oder das Urteil des Gerichts.

Gilt in Offenbach etwas anderes als im Rest von Deutschland?

Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Offenbach wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.

Zählt der Poststempel oder der Zugang?

Der Zugang beim Empfänger. Geht die Kündigung erst am 4. Werktag zu, verschiebt sich das Mietende um einen Monat.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein, das Gesetz verlangt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Auch ein eingescannter Brief reicht nicht.

Diese Seite informiert nach dem Stand der Gesetze 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Beträge und Fristen sind Bundesrecht, lokale Anlaufstellen und Mietspiegel ändern sich.

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