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Kündigung Mietvertrag in Raunheim

Ob Mieter oder Vermieter in Raunheim: Bei Kündigung Mietvertrag gelten klare gesetzliche Vorgaben. Hier stehen sie verständlich.

Die etwa 13.622 Einwohner von Raunheim (Hessen) unterliegen denselben Mietrechtsregeln wie das gesamte Bundesgebiet.

Zusammengefasst

Als Mieter kündigst du mit drei Monaten Frist zum Monatsende, ohne Begründung. Der Vermieter braucht einen berechtigten Grund und hat je nach Wohndauer drei, sechs oder neun Monate Frist. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen, E-Mail reicht nicht.

Rechtsgrundlage

§§ 573, 573c, 568 BGB

Zahlen und Fakten

Frist Mieter3 Monate, Zugang bis zum 3. Werktag des Monats
Frist Vermieter3 Monate, nach 5 Jahren 6 Monate, nach 8 Jahren 9 Monate
FormSchriftlich mit eigenhändiger Unterschrift
Vermieter brauchtBerechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder Pflichtverletzung

Der Ablauf

  1. Kündigungsschreiben mit Datum, Adresse und Unterschrift aufsetzen
  2. Zugang nachweisbar sicherstellen, etwa per Einwurf-Einschreiben oder Boten
  3. Bestätigung des Vermieters anfordern
  4. Wohnungsübergabe terminieren

Zahlen durchspielen

Samstage zählen nach der Rechtsprechung des BGH bei der Zugangsfrist nicht als Werktage. Gesetzliche Feiertage sind bundeslandabhängig und hier nicht berücksichtigt, im Zweifel einen Tag früher zustellen.

Ausführliche Version mit Erklärung: Kündigungsfrist-Rechner

Lokal in Raunheim

In Raunheim führt der praktische Weg über bei Streit das Amtsgericht, für Beratung der örtliche Mieterverein. Die hier genannten Paragrafen gelten bundesweit, die Stadt regelt nur Zuständigkeit und Verfahren.

Das hilft konkret

Lies die Rechtsgrundlage einmal im Original auf gesetze-im-internet.de. Die meisten Paragrafen im Mietrecht sind kürzer und klarer als ihr Ruf.

Häufige Fragen

Gelten die Fristen auch bei Gewerberaum in Raunheim?

Nein, diese Seite behandelt Wohnraum. Für Gewerbemiete gelten andere Regeln mit deutlich weniger Mieterschutz.

Ändern sich die genannten Beträge?

Gesetzliche Grenzen wie die Kappungsgrenze sind stabil, Wohngeld-Höchstbeträge werden alle zwei Jahre angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2025.

Kann ich fristlos kündigen?

Nur bei wichtigem Grund, etwa gesundheitsgefährdenden Mängeln, die der Vermieter trotz Frist nicht beseitigt.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein, das Gesetz verlangt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Auch ein eingescannter Brief reicht nicht.

Wir nennen Rechtsgrundlagen und ehrliche Spannen, keine Garantien. Für deinen konkreten Fall zählt die Auskunft der zuständigen Stelle oder anwaltlicher Rat.

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