Kündigung Mietvertrag in Reppenstedt
Wenn es in Reppenstedt um Kündigung Mietvertrag geht, zählen Fristen und Grenzen. Diese Seite nennt beide mit Quelle.
Rund 6.699 Menschen leben in Reppenstedt im Bundesland Niedersachsen.
Auf einen Blick
Als Mieter kündigst du mit drei Monaten Frist zum Monatsende, ohne Begründung. Der Vermieter braucht einen berechtigten Grund und hat je nach Wohndauer drei, sechs oder neun Monate Frist. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen, E-Mail reicht nicht.
§§ 573, 573c, 568 BGB
Die Zahlen, die zählen
| Frist Mieter | 3 Monate, Zugang bis zum 3. Werktag des Monats |
|---|---|
| Frist Vermieter | 3 Monate, nach 5 Jahren 6 Monate, nach 8 Jahren 9 Monate |
| Form | Schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift |
| Vermieter braucht | Berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder Pflichtverletzung |
Vorgehen im Klartext
- Kündigungsschreiben mit Datum, Adresse und Unterschrift aufsetzen
- Zugang nachweisbar sicherstellen, etwa per Einwurf-Einschreiben oder Boten
- Bestätigung des Vermieters anfordern
- Wohnungsübergabe terminieren
Rechner
Samstage zählen nach der Rechtsprechung des BGH bei der Zugangsfrist nicht als Werktage. Gesetzliche Feiertage sind bundeslandabhängig und hier nicht berücksichtigt, im Zweifel einen Tag früher zustellen.
Ausführliche Version mit Erklärung: Kündigungsfrist-Rechner
Vor Ort in Reppenstedt
Das Bundesrecht gilt in Reppenstedt exakt wie im Rest des Landes. Lokal entscheidend ist die Anlaufstelle: in Reppenstedt ist das bei Streit das Amtsgericht, für Beratung der örtliche Mieterverein. Ob Reppenstedt in einer Landesverordnung zu angespannten Wohnungsmärkten steht, prüfst du beim Land Niedersachsen.
Bevor du handelst
Rechne mit den Rechnern auf dieser Seite einmal durch, bevor du zustimmst oder zahlst. Ein Bauchgefühl ist keine Grundlage, ein Paragraf schon.
Häufige Fragen
Wo ist das zuständige Amtsgericht für Reppenstedt?
Für Wohnraummietsachen ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Welches das für Reppenstedt ist, zeigt das Justizportal des Bundeslandes.
Gilt in Reppenstedt etwas anderes als im Rest von Deutschland?
Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Reppenstedt wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.
Zählt der Poststempel oder der Zugang?
Der Zugang beim Empfänger. Geht die Kündigung erst am 4. Werktag zu, verschiebt sich das Mietende um einen Monat.
Kann ich per E-Mail kündigen?
Nein, das Gesetz verlangt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Auch ein eingescannter Brief reicht nicht.
Alle Angaben nach BGB, BetrKV, HeizKV, WoGG und weiteren Vorschriften, Stand 2026. Rechner liefern Schätzungen nach gesetzlicher Formel, keine Bescheide.