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Kündigung Mietvertrag in Rodenkirchen

Kündigung Mietvertrag ist Bundesrecht, deshalb gelten in Rodenkirchen exakt dieselben Grenzen wie in jeder anderen deutschen Stadt. Die lokale Anlaufstelle unterscheidet sich.

Rodenkirchen zählt rund 110.158 Einwohner und liegt in Nordrhein-Westfalen.

Im Kern

Als Mieter kündigst du mit drei Monaten Frist zum Monatsende, ohne Begründung. Der Vermieter braucht einen berechtigten Grund und hat je nach Wohndauer drei, sechs oder neun Monate Frist. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen, E-Mail reicht nicht.

Rechtsgrundlage

§§ 573, 573c, 568 BGB

Das solltest du dir merken

Frist Mieter3 Monate, Zugang bis zum 3. Werktag des Monats
Frist Vermieter3 Monate, nach 5 Jahren 6 Monate, nach 8 Jahren 9 Monate
FormSchriftlich mit eigenhändiger Unterschrift
Vermieter brauchtBerechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder Pflichtverletzung

Vorgehen im Klartext

  1. Kündigungsschreiben mit Datum, Adresse und Unterschrift aufsetzen
  2. Zugang nachweisbar sicherstellen, etwa per Einwurf-Einschreiben oder Boten
  3. Bestätigung des Vermieters anfordern
  4. Wohnungsübergabe terminieren

Zahlen durchspielen

Samstage zählen nach der Rechtsprechung des BGH bei der Zugangsfrist nicht als Werktage. Gesetzliche Feiertage sind bundeslandabhängig und hier nicht berücksichtigt, im Zweifel einen Tag früher zustellen.

Ausführliche Version mit Erklärung: Kündigungsfrist-Rechner

Wohin in Rodenkirchen

Die lokale Umsetzung in Rodenkirchen übernimmt bei Streit das Amtsgericht, für Beratung der örtliche Mieterverein. Ob und welcher Mietspiegel gilt und ob Rodenkirchen unter eine Landesverordnung fällt, ist bei der Stadt bzw. beim Land Nordrhein-Westfalen zu erfahren.

Klartext-Tipp

Lies die Rechtsgrundlage einmal im Original auf gesetze-im-internet.de. Die meisten Paragrafen im Mietrecht sind kürzer und klarer als ihr Ruf.

Häufig gestellte Fragen

Was ist, wenn mein Vermieter in Rodenkirchen sich nicht an die Regeln hält?

Zuerst schriftlich mit Frist auffordern, dann Mieterverein oder Anwalt. Viele Streitigkeiten enden mit einem Schreiben, ohne Gericht.

Gilt in Rodenkirchen etwas anderes als im Rest von Deutschland?

Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Rodenkirchen wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.

Kann ich fristlos kündigen?

Nur bei wichtigem Grund, etwa gesundheitsgefährdenden Mängeln, die der Vermieter trotz Frist nicht beseitigt.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein, das Gesetz verlangt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Auch ein eingescannter Brief reicht nicht.

Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe von Wohnen-Klartext.de. Sie ersetzt nicht die Prüfung deines konkreten Vertrags oder Bescheids.

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