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Kündigung Mietvertrag in Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Ob Mieter oder Vermieter in Universitäts- und Hansestadt Greifswald: Bei Kündigung Mietvertrag gelten klare gesetzliche Vorgaben. Hier stehen sie verständlich.

Die etwa 52.731 Einwohner von Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) unterliegen denselben Mietrechtsregeln wie das gesamte Bundesgebiet.

Kurz gesagt

Als Mieter kündigst du mit drei Monaten Frist zum Monatsende, ohne Begründung. Der Vermieter braucht einen berechtigten Grund und hat je nach Wohndauer drei, sechs oder neun Monate Frist. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen, E-Mail reicht nicht.

Rechtsgrundlage

§§ 573, 573c, 568 BGB

Fristen und Grenzen

Frist Mieter3 Monate, Zugang bis zum 3. Werktag des Monats
Frist Vermieter3 Monate, nach 5 Jahren 6 Monate, nach 8 Jahren 9 Monate
FormSchriftlich mit eigenhändiger Unterschrift
Vermieter brauchtBerechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder Pflichtverletzung

In dieser Reihenfolge

  1. Kündigungsschreiben mit Datum, Adresse und Unterschrift aufsetzen
  2. Zugang nachweisbar sicherstellen, etwa per Einwurf-Einschreiben oder Boten
  3. Bestätigung des Vermieters anfordern
  4. Wohnungsübergabe terminieren

Rechner

Samstage zählen nach der Rechtsprechung des BGH bei der Zugangsfrist nicht als Werktage. Gesetzliche Feiertage sind bundeslandabhängig und hier nicht berücksichtigt, im Zweifel einen Tag früher zustellen.

Ausführliche Version mit Erklärung: Kündigungsfrist-Rechner

Anlaufstellen in Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Wer in Universitäts- und Hansestadt Greifswald weiterkommen will, spricht mit bei Streit das Amtsgericht, für Beratung der örtliche Mieterverein. Ob Universitäts- und Hansestadt Greifswald als angespannter Wohnungsmarkt gilt, steht in der Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sie nennt die Gemeinden namentlich.

Ein Rat zum Schluss

Rechne mit den Rechnern auf dieser Seite einmal durch, bevor du zustimmst oder zahlst. Ein Bauchgefühl ist keine Grundlage, ein Paragraf schon.

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich den Mietspiegel für Universitäts- und Hansestadt Greifswald?

Beim Wohnungsamt oder auf dem offiziellen Portal der Stadt. Gemeinden über 50.000 Einwohner müssen seit 2023 einen Mietspiegel führen, kleinere Orte oft nicht.

Gilt in Universitäts- und Hansestadt Greifswald etwas anderes als im Rest von Deutschland?

Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Universitäts- und Hansestadt Greifswald wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.

Zählt der Poststempel oder der Zugang?

Der Zugang beim Empfänger. Geht die Kündigung erst am 4. Werktag zu, verschiebt sich das Mietende um einen Monat.

Kann ich fristlos kündigen?

Nur bei wichtigem Grund, etwa gesundheitsgefährdenden Mängeln, die der Vermieter trotz Frist nicht beseitigt.

Keine Rechtsberatung. Fristen und Grenzen sind dem Gesetz entnommen, Kostenangaben sind Erfahrungswerte als Spanne, keine Zusicherung.

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