Zum Inhalt springen
Wohnen-Klartext.de
✉️

Kündigung Mietvertrag in Untergriesbach

Kündigung Mietvertrag in Untergriesbach: keine Rechtsberatung, aber eine ehrliche Orientierung mit allen Zahlen, die du kennen musst.

Mit etwa 6.294 Einwohnern gehört Untergriesbach zu den Städten in Bayern.

Kurz gesagt

Als Mieter kündigst du mit drei Monaten Frist zum Monatsende, ohne Begründung. Der Vermieter braucht einen berechtigten Grund und hat je nach Wohndauer drei, sechs oder neun Monate Frist. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen, E-Mail reicht nicht.

Rechtsgrundlage

§§ 573, 573c, 568 BGB

Was gesetzlich feststeht

Frist Mieter3 Monate, Zugang bis zum 3. Werktag des Monats
Frist Vermieter3 Monate, nach 5 Jahren 6 Monate, nach 8 Jahren 9 Monate
FormSchriftlich mit eigenhändiger Unterschrift
Vermieter brauchtBerechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder Pflichtverletzung

Was du konkret tun kannst

  1. Kündigungsschreiben mit Datum, Adresse und Unterschrift aufsetzen
  2. Zugang nachweisbar sicherstellen, etwa per Einwurf-Einschreiben oder Boten
  3. Bestätigung des Vermieters anfordern
  4. Wohnungsübergabe terminieren

Rechner

Samstage zählen nach der Rechtsprechung des BGH bei der Zugangsfrist nicht als Werktage. Gesetzliche Feiertage sind bundeslandabhängig und hier nicht berücksichtigt, im Zweifel einen Tag früher zustellen.

Ausführliche Version mit Erklärung: Kündigungsfrist-Rechner

Zuständigkeit in Untergriesbach

Wer in Untergriesbach weiterkommen will, spricht mit bei Streit das Amtsgericht, für Beratung der örtliche Mieterverein. Ob Untergriesbach als angespannter Wohnungsmarkt gilt, steht in der Verordnung des Landes Bayern, sie nennt die Gemeinden namentlich.

Praxistipp

Lies die Rechtsgrundlage einmal im Original auf gesetze-im-internet.de. Die meisten Paragrafen im Mietrecht sind kürzer und klarer als ihr Ruf.

Häufig gestellte Fragen

Gelten die Fristen auch bei Gewerberaum in Untergriesbach?

Nein, diese Seite behandelt Wohnraum. Für Gewerbemiete gelten andere Regeln mit deutlich weniger Mieterschutz.

Gilt in Untergriesbach etwas anderes als im Rest von Deutschland?

Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Untergriesbach wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.

Zählt der Poststempel oder der Zugang?

Der Zugang beim Empfänger. Geht die Kündigung erst am 4. Werktag zu, verschiebt sich das Mietende um einen Monat.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein, das Gesetz verlangt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Auch ein eingescannter Brief reicht nicht.

Klartext heißt: ehrlich, mit Paragraf, aber ohne Einzelfallberatung. Bei konkretem Streit hilft ein Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt für Mietrecht.

Weitere Themen in Untergriesbach