Mieterhöhung in Waldmohr
Wenn es in Waldmohr um Mieterhöhung geht, zählen Fristen und Grenzen. Diese Seite nennt beide mit Quelle.
Mit etwa 5.426 Einwohnern gehört Waldmohr zu den Städten in Rheinland-Pfalz.
Zusammengefasst
Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung anheben und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Innerhalb von drei Jahren sind höchstens 20 Prozent Erhöhung erlaubt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 Prozent. Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit zur Zustimmung.
§§ 558 bis 558e BGB
Die Zahlen, die zählen
| Begründung | Mietspiegel, Sachverständigengutachten, drei Vergleichswohnungen oder Mietdatenbank |
|---|---|
| Obergrenze | Ortsübliche Vergleichsmiete |
| Zustimmungsfrist | Bis Ende des zweiten Monats nach Zugang |
| Kappungsgrenze | 20 Prozent in 3 Jahren, 15 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten nach Landesverordnung |
Der Ablauf
- Datum der letzten Erhöhung und des Einzugs prüfen
- Prozentuale Erhöhung über 3 Jahre berechnen
- Begründung auf Zulässigkeit prüfen
- Vergleichsmiete mit dem Mietspiegel abgleichen
- Innerhalb der Frist zustimmen, teilweise zustimmen oder ablehnen
Rechner für deinen Fall
Ausführliche Version mit Erklärung: Mieterhöhungs-Check
Vor Ort in Waldmohr
Lokale Besonderheiten in Waldmohr betreffen nicht die Rechtslage, sondern die Wege: das Wohnungsamt für den Mietspiegel, der Mieterverein für die Prüfung als Anlaufstelle, ein eventueller Mietspiegel der Stadt und die Verordnungen des Landes Rheinland-Pfalz.
Praxistipp
Lies die Rechtsgrundlage einmal im Original auf gesetze-im-internet.de. Die meisten Paragrafen im Mietrecht sind kürzer und klarer als ihr Ruf.
Häufige Fragen
Gilt das auch für Untermieter in Waldmohr?
Grundsätzlich ja, das Mietrecht gilt auch zwischen Hauptmieter und Untermieter. Der Kündigungsschutz kann bei möblierten Zimmern in der Vermieterwohnung eingeschränkt sein.
Ändern sich die genannten Beträge?
Gesetzliche Grenzen wie die Kappungsgrenze sind stabil, Wohngeld-Höchstbeträge werden alle zwei Jahre angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2025.
Muss ich der Mieterhöhung zustimmen?
Nur wenn sie formell und inhaltlich korrekt ist. Stimmst du nicht zu, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen.
Gilt die Kappungsgrenze auch bei Modernisierung?
Nein, Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB haben eigene Grenzen, etwa 8 Prozent der Kosten pro Jahr und maximal 3 Euro pro Quadratmeter in 6 Jahren.
Diese Seite informiert nach dem Stand der Gesetze 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Beträge und Fristen sind Bundesrecht, lokale Anlaufstellen und Mietspiegel ändern sich.