Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Eine Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass keine Mietrückstände bestehen, oft bei der Wohnungssuche verlangt.
Klartext
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Bescheinigung, der Bundesgerichtshof hat das 2009 klargestellt. Viele Vermieter stellen sie trotzdem freiwillig aus. Verweigert der Vermieter sie, kannst du alternativ Kontoauszüge mit den Mietzahlungen der letzten Monate vorlegen.
Kein gesetzlicher Anspruch, BGH-Urteil VIII ZR 238/08 vom 30.09.2009
Die Zahlen, die zählen
| Rechtsanspruch | Nein |
|---|---|
| Inhalt | Bestätigung, dass alle Mieten bis zum Stichtag bezahlt sind |
| Alternative | Kontoauszüge mit Mietzahlungen der letzten 12 Monate |
| Kosten | Freiwillig ausgestellt, in der Regel kostenlos |
So gehst du vor
- Bisherigen Vermieter freundlich um Ausstellung bitten
- Bei Verweigerung Kontoauszüge als Nachweis vorbereiten
- Quittungen für Barzahlungen sammeln
Häufige Fragen
Darf der Vermieter die Bescheinigung verweigern?
Ja, er muss sie nicht ausstellen. Eine Verweigerung sagt nichts über dein Zahlungsverhalten aus.
Muss ich sie bei der Bewerbung vorlegen?
Nein, der neue Vermieter darf sie erbitten, aber nicht zur Bedingung machen. Kontoauszüge sind ein gleichwertiger Nachweis.
Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.