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Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Eine Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass keine Mietrückstände bestehen, oft bei der Wohnungssuche verlangt.

Klartext

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Bescheinigung, der Bundesgerichtshof hat das 2009 klargestellt. Viele Vermieter stellen sie trotzdem freiwillig aus. Verweigert der Vermieter sie, kannst du alternativ Kontoauszüge mit den Mietzahlungen der letzten Monate vorlegen.

Rechtsgrundlage

Kein gesetzlicher Anspruch, BGH-Urteil VIII ZR 238/08 vom 30.09.2009

Die Zahlen, die zählen

RechtsanspruchNein
InhaltBestätigung, dass alle Mieten bis zum Stichtag bezahlt sind
AlternativeKontoauszüge mit Mietzahlungen der letzten 12 Monate
KostenFreiwillig ausgestellt, in der Regel kostenlos

So gehst du vor

  1. Bisherigen Vermieter freundlich um Ausstellung bitten
  2. Bei Verweigerung Kontoauszüge als Nachweis vorbereiten
  3. Quittungen für Barzahlungen sammeln

Häufige Fragen

Darf der Vermieter die Bescheinigung verweigern?

Ja, er muss sie nicht ausstellen. Eine Verweigerung sagt nichts über dein Zahlungsverhalten aus.

Muss ich sie bei der Bewerbung vorlegen?

Nein, der neue Vermieter darf sie erbitten, aber nicht zur Bedingung machen. Kontoauszüge sind ein gleichwertiger Nachweis.

Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.

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