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Mieterhöhung erhalten: so prüfst du sie in 5 Schritten

Jede dritte Mieterhöhung ist angreifbar. Diese fünf Prüfpunkte entscheiden, ob du zustimmen musst.

Prüfpunkt 1: Die Sperrfrist

Seit der letzten Erhöhung oder dem Einzug müssen mindestens zwölf Monate vergangen sein, bevor der Vermieter die Erhöhung verlangen darf. Wirksam wird sie frühestens 15 Monate nach der letzten. Rechne mit dem Datum des Zugangs.

Prüfpunkt 2: Die Kappungsgrenze

Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 Prozent steigen, in ausgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten um 15 Prozent. Vergleiche die neue Miete mit der Miete vor drei Jahren, nicht mit der aktuellen.

Prüfpunkt 3: Die Vergleichsmiete

Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Ordne deine Wohnung im Mietspiegel nach Baujahr, Größe, Lage und Ausstattung ein und prüfe die Spanne.

Prüfpunkt 4: Die Begründung

Der Vermieter muss die Erhöhung mit Mietspiegel, Gutachten, Mietdatenbank oder drei Vergleichswohnungen begründen. Fehlt die Begründung oder ist sie unvollständig, ist das Verlangen unwirksam.

Prüfpunkt 5: Form und Frist

Das Erhöhungsverlangen muss in Textform vorliegen, E-Mail reicht hier aus. Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit. Schweigst du, gilt das nicht als Zustimmung, der Vermieter muss klagen.

Checkliste

  1. Zugangsdatum und Datum der letzten Erhöhung notieren
  2. Miete vor drei Jahren ermitteln
  3. Prozentuale Erhöhung berechnen
  4. Wohnung im Mietspiegel einordnen
  5. Begründung auf Vollständigkeit prüfen
  6. Entscheidung innerhalb der Zustimmungsfrist mitteilen

Häufige Fragen

Kann ich teilweise zustimmen?

Ja, du kannst der Erhöhung bis zur Höhe zustimmen, die du für berechtigt hältst. Für den Rest muss der Vermieter klagen.

Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

Der Vermieter kann innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen. Verliert er, bleibt die alte Miete.

Stand 2026. Dieser Ratgeber ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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