Grundsteuer
Die kommunale Steuer auf Grundbesitz, die Eigentümer zahlen und Vermieter über die Nebenkosten umlegen dürfen.
Klartext
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die reformierte Grundsteuer. Im Bundesmodell berechnet sich die Steuer aus Grundsteuerwert mal Steuermesszahl mal Hebesatz der Gemeinde. Einige Länder wie Bayern, Hamburg und Baden-Württemberg nutzen eigene Modelle. Als Betriebskosten ist die Grundsteuer auf Mieter umlagefähig.
Grundsteuergesetz (GrStG), § 2 Nr. 1 BetrKV
Die Zahlen, die zählen
| Formel Bundesmodell | Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz |
|---|---|
| Steuermesszahl Wohnen | 0,31 Promille im Bundesmodell |
| Hebesatz | Legt jede Gemeinde selbst fest, teils über 500 Prozent |
| Ländermodelle | Bayern (Fläche), Baden-Württemberg (Bodenwert), Hamburg, Hessen, Niedersachsen eigene Modelle |
| Umlage | Auf Mieter über die Betriebskosten zulässig |
So gehst du vor
- Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid prüfen
- Hebesatz der Gemeinde nachsehen
- Jahresbetrag mit dem Rechner überschlagen
- Bei Fehlern im Bescheid innerhalb eines Monats Einspruch einlegen
Direkt ausrechnen
Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest, du findest ihn auf deinem Grundsteuerbescheid oder der Website der Gemeinde. Der Grundsteuerwert steht im Bescheid des Finanzamts.
Ausführliche Version mit Erklärung: Grundsteuer-Rechner
Häufige Fragen
Warum ist meine Grundsteuer seit 2025 anders?
Weil die alten Einheitswerte vom Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt wurden und alle Grundstücke neu bewertet wurden.
Kann der Vermieter die Grundsteuer auf mich umlegen?
Ja, sie ist ausdrücklich in der Betriebskostenverordnung genannt.
Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.