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Grundsteuer

Die kommunale Steuer auf Grundbesitz, die Eigentümer zahlen und Vermieter über die Nebenkosten umlegen dürfen.

Klartext

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die reformierte Grundsteuer. Im Bundesmodell berechnet sich die Steuer aus Grundsteuerwert mal Steuermesszahl mal Hebesatz der Gemeinde. Einige Länder wie Bayern, Hamburg und Baden-Württemberg nutzen eigene Modelle. Als Betriebskosten ist die Grundsteuer auf Mieter umlagefähig.

Rechtsgrundlage

Grundsteuergesetz (GrStG), § 2 Nr. 1 BetrKV

Die Zahlen, die zählen

Formel BundesmodellGrundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz
Steuermesszahl Wohnen0,31 Promille im Bundesmodell
HebesatzLegt jede Gemeinde selbst fest, teils über 500 Prozent
LändermodelleBayern (Fläche), Baden-Württemberg (Bodenwert), Hamburg, Hessen, Niedersachsen eigene Modelle
UmlageAuf Mieter über die Betriebskosten zulässig

So gehst du vor

  1. Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid prüfen
  2. Hebesatz der Gemeinde nachsehen
  3. Jahresbetrag mit dem Rechner überschlagen
  4. Bei Fehlern im Bescheid innerhalb eines Monats Einspruch einlegen

Direkt ausrechnen

Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest, du findest ihn auf deinem Grundsteuerbescheid oder der Website der Gemeinde. Der Grundsteuerwert steht im Bescheid des Finanzamts.

Ausführliche Version mit Erklärung: Grundsteuer-Rechner

Häufige Fragen

Warum ist meine Grundsteuer seit 2025 anders?

Weil die alten Einheitswerte vom Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt wurden und alle Grundstücke neu bewertet wurden.

Kann der Vermieter die Grundsteuer auf mich umlegen?

Ja, sie ist ausdrücklich in der Betriebskostenverordnung genannt.

Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.

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