Wohnfläche berechnen
Die Ermittlung der Quadratmeter nach der Wohnflächenverordnung, entscheidend für Miete und Nebenkosten.
Klartext
Nach der Wohnflächenverordnung zählen Räume ab zwei Metern Höhe voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, darunter gar nicht. Balkone und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Weicht die tatsächliche Fläche mehr als 10 Prozent von der vertraglichen ab, kannst du die Miete mindern.
Wohnflächenverordnung (WoFlV), BGH zur 10-Prozent-Grenze
Die Zahlen, die zählen
| Volle Anrechnung | Raumhöhe ab 2 Meter |
|---|---|
| Halbe Anrechnung | Raumhöhe 1 bis 2 Meter, unbeheizte Wintergärten und Schwimmbäder |
| Balkon, Terrasse, Loggia | In der Regel 25 Prozent, höchstens 50 Prozent |
| Nicht angerechnet | Keller, Dachboden ohne Ausbau, Garage, Raumhöhe unter 1 Meter |
| Toleranz | Über 10 Prozent Abweichung berechtigt zur Minderung |
So gehst du vor
- Jeden Raum ausmessen und Raumhöhen notieren
- Dachschrägen in drei Höhenzonen aufteilen
- Balkonfläche mit dem passenden Faktor berechnen
- Summe mit der Angabe im Mietvertrag vergleichen
Direkt ausrechnen
Ausführliche Version mit Erklärung: Wohnflächenrechner
Häufige Fragen
Zählt der Flur zur Wohnfläche?
Ja, Flure, Dielen und Abstellräume innerhalb der Wohnung zählen voll.
Ab wann kann ich wegen falscher Wohnfläche die Miete mindern?
Ab einer Abweichung von mehr als 10 Prozent nach unten. Bei der Mieterhöhung zählt dagegen immer die tatsächliche Fläche.
Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.