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Mietkaution in Apolda

Für Mietkaution gilt in Apolda dasselbe Bundesrecht wie überall in Deutschland. Diese Seite ordnet es ein und zeigt, was vor Ort zu klären ist.

Die etwa 24.793 Einwohner von Apolda (Thüringen) unterliegen denselben Mietrechtsregeln wie das gesamte Bundesgebiet.

Kurz gesagt

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.

Rechtsgrundlage

§ 551 BGB

Eckdaten

ZinsenStehen dem Mieter zu
AnlageGetrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst
RückzahlungNach angemessener Prüffrist, in der Rechtsprechung meist 3 bis 6 Monate
Ratenzahlung3 gleiche Monatsraten, erste bei Beginn

Der Ablauf

  1. Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
  2. Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
  3. Zahlungsnachweis aufbewahren
  4. Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern

Rechner

Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner

Was in Apolda lokal gilt

In Apolda kommt zum Bundesrecht die örtliche Ebene: Zuständig ist bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Mietspiegel und Verordnungen zum angespannten Wohnungsmarkt sind Sache von Stadt und Land Thüringen, nicht des Bundes.

Aus der Praxis

Lies die Rechtsgrundlage einmal im Original auf gesetze-im-internet.de. Die meisten Paragrafen im Mietrecht sind kürzer und klarer als ihr Ruf.

Das wird oft gefragt

Wo finde ich den Mietspiegel für Apolda?

Beim Wohnungsamt oder auf dem offiziellen Portal der Stadt. Gemeinden über 50.000 Einwohner müssen seit 2023 einen Mietspiegel führen, kleinere Orte oft nicht.

Gilt das auch für Untermieter in Apolda?

Grundsätzlich ja, das Mietrecht gilt auch zwischen Hauptmieter und Untermieter. Der Kündigungsschutz kann bei möblierten Zimmern in der Vermieterwohnung eingeschränkt sein.

Kann ich statt Barkaution eine Bürgschaft stellen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters. Er muss keine Bürgschaft oder Kautionsversicherung akzeptieren.

Was, wenn der Vermieter die Kaution nicht anlegt?

Du kannst die Anlage verlangen. Solange sie nicht getrennt angelegt ist, darfst du in Höhe der Kaution ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen.

Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe von Wohnen-Klartext.de. Sie ersetzt nicht die Prüfung deines konkreten Vertrags oder Bescheids.

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