Wohngeld in Bad Kissingen
Ob Mieter oder Vermieter in Bad Kissingen: Bei Wohngeld gelten klare gesetzliche Vorgaben. Hier stehen sie verständlich.
Bad Kissingen ist mit etwa 21.328 Einwohnern Teil von Landkreis Bad Kissingen in Bayern.
Auf einen Blick
Wohngeld bekommst du auf Antrag bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde, wenn dein Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und du keine Leistungen wie Bürgergeld beziehst. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Miete und der Mietenstufe deiner Gemeinde ab und wird nach einer gesetzlichen Formel berechnet. Es gibt keine feste Einkommensgrenze, die Grenze ergibt sich aus der Formel.
Wohngeldgesetz (WoGG), §§ 12, 19, Anlagen 1 bis 3
Fristen und Grenzen
| Formel | 1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) × Y), § 19 WoGG |
|---|---|
| Höchstbetrag 1 Person | 361 Euro (Stufe I) bis 677 Euro (Stufe VII), Stand 2025/2026 |
| Bewilligung | In der Regel 12 Monate, dann Wiederholungsantrag |
| Mietenstufen | I bis VII je Gemeinde, festgelegt vom Statistischen Bundesamt |
Schritt für Schritt
- Mietenstufe deiner Gemeinde bei der Wohngeldstelle oder im BBSR-Verzeichnis nachsehen
- Haushaltseinkommen aller Mitglieder ermitteln
- Mit dem Rechner vorab prüfen
- Antrag mit Mietvertrag und Einkommensnachweisen einreichen
Direkt ausrechnen
Das Gesamteinkommen nach WoGG entspricht ungefähr dem Netto abzüglich Freibeträgen nach § 17 WoGG. Kindergeld zählt nicht. Die Mietenstufe deiner Gemeinde nennt dir die Wohngeldstelle oder das amtliche Verzeichnis. Verbindlich entscheidet allein der Bescheid der Wohngeldbehörde.
Ausführliche Version mit Erklärung: Wohngeldrechner 2026
Anlaufstellen in Bad Kissingen
In Bad Kissingen führt der praktische Weg über die Wohngeldstelle der Stadt oder des Landkreises. Die hier genannten Paragrafen gelten bundesweit, die Stadt regelt nur Zuständigkeit und Verfahren.
Klartext-Tipp
Zahle strittige Beträge unter Vorbehalt und schreibe das in den Verwendungszweck. So gerätst du nicht in Rückstand und behältst trotzdem deinen Anspruch.
Das wird oft gefragt
Welche Rolle spielt das Bundesland?
Das Land erlässt Verordnungen zu angespannten Wohnungsmärkten, Kappungsgrenze 15 Prozent und Kündigungssperrfristen nach Umwandlung. Das Mietrecht selbst bleibt Bundesrecht.
Ändern sich die genannten Beträge?
Gesetzliche Grenzen wie die Kappungsgrenze sind stabil, Wohngeld-Höchstbeträge werden alle zwei Jahre angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2025.
Wann werden die Höchstbeträge angepasst?
Alle zwei Jahre zum 1. Januar. Die aktuellen Werte gelten seit dem 1. Januar 2025, die nächste Anpassung folgt zum 1. Januar 2027.
Können auch Eigentümer Wohngeld bekommen?
Ja, als Lastenzuschuss. Statt der Miete zählt dann die Belastung aus Zinsen, Tilgung und Bewirtschaftung.
Stand der Angaben: 2026. Gesetze und Verordnungen ändern sich, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung auf gesetze-im-internet.de.