Wohngeld
Der staatliche Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen, als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss.
Klartext
Wohngeld bekommst du auf Antrag bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde, wenn dein Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und du keine Leistungen wie Bürgergeld beziehst. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Miete und der Mietenstufe deiner Gemeinde ab und wird nach einer gesetzlichen Formel berechnet. Es gibt keine feste Einkommensgrenze, die Grenze ergibt sich aus der Formel.
Wohngeldgesetz (WoGG), §§ 12, 19, Anlagen 1 bis 3
Die Zahlen, die zählen
| Formel | 1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) × Y), § 19 WoGG |
|---|---|
| Mietenstufen | I bis VII je Gemeinde, festgelegt vom Statistischen Bundesamt |
| Höchstbetrag 1 Person | 361 Euro (Stufe I) bis 677 Euro (Stufe VII), Stand 2025/2026 |
| Bewilligung | In der Regel 12 Monate, dann Wiederholungsantrag |
| Ausschluss | Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG für alle Haushaltsmitglieder |
So gehst du vor
- Mietenstufe deiner Gemeinde bei der Wohngeldstelle oder im BBSR-Verzeichnis nachsehen
- Haushaltseinkommen aller Mitglieder ermitteln
- Mit dem Rechner vorab prüfen
- Antrag mit Mietvertrag und Einkommensnachweisen einreichen
Direkt ausrechnen
Das Gesamteinkommen nach WoGG entspricht ungefähr dem Netto abzüglich Freibeträgen nach § 17 WoGG. Kindergeld zählt nicht. Die Mietenstufe deiner Gemeinde nennt dir die Wohngeldstelle oder das amtliche Verzeichnis. Verbindlich entscheidet allein der Bescheid der Wohngeldbehörde.
Ausführliche Version mit Erklärung: Wohngeldrechner 2026
Häufige Fragen
Gibt es Wohngeld rückwirkend?
Nein, Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht für Monate davor.
Können auch Eigentümer Wohngeld bekommen?
Ja, als Lastenzuschuss. Statt der Miete zählt dann die Belastung aus Zinsen, Tilgung und Bewirtschaftung.
Wann werden die Höchstbeträge angepasst?
Alle zwei Jahre zum 1. Januar. Die aktuellen Werte gelten seit dem 1. Januar 2025, die nächste Anpassung folgt zum 1. Januar 2027.
Stand 2026, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsgrundlagen im Volltext auf gesetze-im-internet.de.