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Wohngeld in Berlin

Ob Mieter oder Vermieter in Berlin: Bei Wohngeld gelten klare gesetzliche Vorgaben. Hier stehen sie verständlich.

Rund 3.426.354 Einwohner hat Berlin, gelegen in Berlin.

Kurz gesagt

Wohngeld bekommst du auf Antrag bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde, wenn dein Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und du keine Leistungen wie Bürgergeld beziehst. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Miete und der Mietenstufe deiner Gemeinde ab und wird nach einer gesetzlichen Formel berechnet. Es gibt keine feste Einkommensgrenze, die Grenze ergibt sich aus der Formel.

Rechtsgrundlage

Wohngeldgesetz (WoGG), §§ 12, 19, Anlagen 1 bis 3

Fristen und Grenzen

AusschlussBezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG für alle Haushaltsmitglieder
BewilligungIn der Regel 12 Monate, dann Wiederholungsantrag
Formel1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) × Y), § 19 WoGG
MietenstufenI bis VII je Gemeinde, festgelegt vom Statistischen Bundesamt

Vorgehen im Klartext

  1. Mietenstufe deiner Gemeinde bei der Wohngeldstelle oder im BBSR-Verzeichnis nachsehen
  2. Haushaltseinkommen aller Mitglieder ermitteln
  3. Mit dem Rechner vorab prüfen
  4. Antrag mit Mietvertrag und Einkommensnachweisen einreichen

Direkt ausrechnen

Das Gesamteinkommen nach WoGG entspricht ungefähr dem Netto abzüglich Freibeträgen nach § 17 WoGG. Kindergeld zählt nicht. Die Mietenstufe deiner Gemeinde nennt dir die Wohngeldstelle oder das amtliche Verzeichnis. Verbindlich entscheidet allein der Bescheid der Wohngeldbehörde.

Ausführliche Version mit Erklärung: Wohngeldrechner 2026

Anlaufstellen in Berlin

Berlin hat keine eigenen Mietgesetze, aber eigene Anlaufstellen: die Wohngeldstelle der Stadt oder des Landkreises. Ergänzend gelten Landesregelungen von Berlin, etwa zur Kappungsgrenze oder Mietpreisbremse, falls Berlin dort gelistet ist.

Praxistipp

Rechne mit den Rechnern auf dieser Seite einmal durch, bevor du zustimmst oder zahlst. Ein Bauchgefühl ist keine Grundlage, ein Paragraf schon.

Kurz beantwortet

Kann ich mich in Berlin kostenlos beraten lassen?

Die Verbraucherzentrale bietet Beratung gegen kleine Gebühr, Mietervereine gegen Jahresbeitrag. Bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe über das Amtsgericht.

Was kostet der Mieterverein in Berlin?

Mietervereine verlangen einen Jahresbeitrag, bundesweit meist zwischen etwa 60 und 120 Euro. Die Rechtsberatung ist dann inklusive.

Gibt es Wohngeld rückwirkend?

Nein, Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht für Monate davor.

Wann werden die Höchstbeträge angepasst?

Alle zwei Jahre zum 1. Januar. Die aktuellen Werte gelten seit dem 1. Januar 2025, die nächste Anpassung folgt zum 1. Januar 2027.

Wir nennen Rechtsgrundlagen und ehrliche Spannen, keine Garantien. Für deinen konkreten Fall zählt die Auskunft der zuständigen Stelle oder anwaltlicher Rat.

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