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Mietkaution in Finkenwerder

Mietkaution in Finkenwerder: Hier steht, was das Gesetz vorgibt, welche Fristen gelten und wo du in Finkenwerder den nächsten Schritt machst.

Die Stadt Finkenwerder in Hamburg kommt auf etwa 11.702 Einwohner.

Auf einen Blick

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.

Rechtsgrundlage

§ 551 BGB

Das solltest du dir merken

Höchstbetrag3 Nettokaltmieten
AnlageGetrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst
RückzahlungNach angemessener Prüffrist, in der Rechtsprechung meist 3 bis 6 Monate
Ratenzahlung3 gleiche Monatsraten, erste bei Beginn

In dieser Reihenfolge

  1. Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
  2. Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
  3. Zahlungsnachweis aufbewahren
  4. Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern

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Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner

Wohin in Finkenwerder

Die Zuständigkeit in Finkenwerder liegt bei bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Wir nennen bewusst keine Adresse oder Telefonnummer, weil sich diese ändern, das offizielle Stadtportal von Finkenwerder ist die verlässliche Quelle.

Ein Rat zum Schluss

Fristen laufen ab Zugang, nicht ab Absendung. Notiere dir das Datum, an dem ein Schreiben bei dir angekommen ist, und rechne von dort.

Häufig gestellte Fragen

Gilt das auch für Untermieter in Finkenwerder?

Grundsätzlich ja, das Mietrecht gilt auch zwischen Hauptmieter und Untermieter. Der Kündigungsschutz kann bei möblierten Zimmern in der Vermieterwohnung eingeschränkt sein.

Gelten die Fristen auch bei Gewerberaum in Finkenwerder?

Nein, diese Seite behandelt Wohnraum. Für Gewerbemiete gelten andere Regeln mit deutlich weniger Mieterschutz.

Kann ich statt Barkaution eine Bürgschaft stellen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters. Er muss keine Bürgschaft oder Kautionsversicherung akzeptieren.

Was, wenn der Vermieter die Kaution nicht anlegt?

Du kannst die Anlage verlangen. Solange sie nicht getrennt angelegt ist, darfst du in Höhe der Kaution ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen.

Stand der Angaben: 2026. Gesetze und Verordnungen ändern sich, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung auf gesetze-im-internet.de.

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