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Kündigung Mietvertrag in Friesdorf

Kündigung Mietvertrag ist Bundesrecht, deshalb gelten in Friesdorf exakt dieselben Grenzen wie in jeder anderen deutschen Stadt. Die lokale Anlaufstelle unterscheidet sich.

Rund 8.373 Einwohner hat Friesdorf, gelegen in Nordrhein-Westfalen.

Klartext

Als Mieter kündigst du mit drei Monaten Frist zum Monatsende, ohne Begründung. Der Vermieter braucht einen berechtigten Grund und hat je nach Wohndauer drei, sechs oder neun Monate Frist. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen, E-Mail reicht nicht.

Rechtsgrundlage

§§ 573, 573c, 568 BGB

Die Zahlen, die zählen

Frist Mieter3 Monate, Zugang bis zum 3. Werktag des Monats
Frist Vermieter3 Monate, nach 5 Jahren 6 Monate, nach 8 Jahren 9 Monate
FormSchriftlich mit eigenhändiger Unterschrift
Vermieter brauchtBerechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder Pflichtverletzung

So gehst du vor

  1. Kündigungsschreiben mit Datum, Adresse und Unterschrift aufsetzen
  2. Zugang nachweisbar sicherstellen, etwa per Einwurf-Einschreiben oder Boten
  3. Bestätigung des Vermieters anfordern
  4. Wohnungsübergabe terminieren

Rechner

Samstage zählen nach der Rechtsprechung des BGH bei der Zugangsfrist nicht als Werktage. Gesetzliche Feiertage sind bundeslandabhängig und hier nicht berücksichtigt, im Zweifel einen Tag früher zustellen.

Ausführliche Version mit Erklärung: Kündigungsfrist-Rechner

Vor Ort in Friesdorf

Für Friesdorf bedeutet das konkret: Die Regeln stehen im Gesetz, die Ansprechstelle vor Ort ist bei Streit das Amtsgericht, für Beratung der örtliche Mieterverein. Ob eine Mietpreisbremse oder die 15-Prozent-Kappung greift, legt Nordrhein-Westfalen per Verordnung fest.

Das hilft konkret

Fristen laufen ab Zugang, nicht ab Absendung. Notiere dir das Datum, an dem ein Schreiben bei dir angekommen ist, und rechne von dort.

Noch offene Fragen

Was kostet der Mieterverein in Friesdorf?

Mietervereine verlangen einen Jahresbeitrag, bundesweit meist zwischen etwa 60 und 120 Euro. Die Rechtsberatung ist dann inklusive.

Wo ist das zuständige Amtsgericht für Friesdorf?

Für Wohnraummietsachen ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Welches das für Friesdorf ist, zeigt das Justizportal des Bundeslandes.

Zählt der Poststempel oder der Zugang?

Der Zugang beim Empfänger. Geht die Kündigung erst am 4. Werktag zu, verschiebt sich das Mietende um einen Monat.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Nein, das Gesetz verlangt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Auch ein eingescannter Brief reicht nicht.

Stand der Angaben: 2026. Gesetze und Verordnungen ändern sich, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung auf gesetze-im-internet.de.

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