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Mietkaution in Friesdorf

Zum Thema Mietkaution in Friesdorf findest du hier die Regeln, die wirklich gelten, und nicht das, was oft behauptet wird.

In Friesdorf (Nordrhein-Westfalen, ca. 8.373 Einwohner) ist für Behördenfragen rund ums Wohnen die Stadtverwaltung oder der Kreis zuständig.

Im Kern

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.

Rechtsgrundlage

§ 551 BGB

Die Zahlen, die zählen

AnlageGetrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst
ZinsenStehen dem Mieter zu
Höchstbetrag3 Nettokaltmieten
Ratenzahlung3 gleiche Monatsraten, erste bei Beginn

Vorgehen im Klartext

  1. Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
  2. Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
  3. Zahlungsnachweis aufbewahren
  4. Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern

Rechner für deinen Fall

Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner

Vor Ort in Friesdorf

Für Friesdorf (Nordrhein-Westfalen) gilt: keine eigene Rechtslage, aber eigene Zuständigkeit. Erste Adresse ist bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Aktuelle Kontaktdaten findest du auf dem offiziellen Portal der Stadt.

Ein Rat zum Schluss

Halte jede Kommunikation mit dem Vermieter schriftlich fest, auch nach einem Telefonat. Eine kurze Bestätigungs-Mail mit Datum ist im Streitfall oft mehr wert als jede Erinnerung.

Noch offene Fragen

Wo finde ich den Mietspiegel für Friesdorf?

Beim Wohnungsamt oder auf dem offiziellen Portal der Stadt. Gemeinden über 50.000 Einwohner müssen seit 2023 einen Mietspiegel führen, kleinere Orte oft nicht.

Gilt das auch für Untermieter in Friesdorf?

Grundsätzlich ja, das Mietrecht gilt auch zwischen Hauptmieter und Untermieter. Der Kündigungsschutz kann bei möblierten Zimmern in der Vermieterwohnung eingeschränkt sein.

Darf der Vermieter die Kaution mit offenen Nebenkosten verrechnen?

Ja, für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten.

Was, wenn der Vermieter die Kaution nicht anlegt?

Du kannst die Anlage verlangen. Solange sie nicht getrennt angelegt ist, darfst du in Höhe der Kaution ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen.

Stand der Angaben: 2026. Gesetze und Verordnungen ändern sich, im Zweifel gilt die aktuelle Fassung auf gesetze-im-internet.de.

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