Mietkaution in Frohnau
Klartext zu Mietkaution für Frohnau: Was erlaubt ist, was nicht, und welche Frist du dir merken solltest.
In Frohnau (Berlin, ca. 16.689 Einwohner) ist für Behördenfragen rund ums Wohnen die Stadtverwaltung oder der Kreis zuständig.
Zusammengefasst
Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.
§ 551 BGB
Was gesetzlich feststeht
| Höchstbetrag | 3 Nettokaltmieten |
|---|---|
| Anlage | Getrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst |
| Rückzahlung | Nach angemessener Prüffrist, in der Rechtsprechung meist 3 bis 6 Monate |
| Zinsen | Stehen dem Mieter zu |
Der Ablauf
- Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
- Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
- Zahlungsnachweis aufbewahren
- Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern
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Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner
Zuständigkeit in Frohnau
Das Bundesrecht gilt in Frohnau exakt wie im Rest des Landes. Lokal entscheidend ist die Anlaufstelle: in Frohnau ist das bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Ob Frohnau in einer Landesverordnung zu angespannten Wohnungsmärkten steht, prüfst du beim Land Berlin.
Praxistipp
Bei Unsicherheit über eine Klausel gilt: Was das Gesetz zwingend regelt, kann der Vertrag nicht zu deinem Nachteil ändern. Zweifel gehen oft zulasten des Formularverwenders.
Fragen und Antworten
Sind die Rechner auf dieser Seite verbindlich?
Nein, sie rechnen nach der gesetzlichen Formel und sind eine Schätzung. Verbindlich ist der Bescheid der Behörde oder das Urteil des Gerichts.
Gilt in Frohnau etwas anderes als im Rest von Deutschland?
Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Frohnau wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.
Kann ich statt Barkaution eine Bürgschaft stellen?
Nur mit Zustimmung des Vermieters. Er muss keine Bürgschaft oder Kautionsversicherung akzeptieren.
Was, wenn der Vermieter die Kaution nicht anlegt?
Du kannst die Anlage verlangen. Solange sie nicht getrennt angelegt ist, darfst du in Höhe der Kaution ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen.
Diese Seite informiert nach dem Stand der Gesetze 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Beträge und Fristen sind Bundesrecht, lokale Anlaufstellen und Mietspiegel ändern sich.