Mietkaution in Furth im Wald
Mietkaution in Furth im Wald auf einen Blick: Rechtsgrundlage, Fakten, Ablauf und der passende Rechner.
Rund 9.480 Menschen leben in Furth im Wald im Bundesland Bayern.
Klartext
Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.
§ 551 BGB
Das solltest du dir merken
| Anlage | Getrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst |
|---|---|
| Zinsen | Stehen dem Mieter zu |
| Höchstbetrag | 3 Nettokaltmieten |
| Ratenzahlung | 3 gleiche Monatsraten, erste bei Beginn |
Schritt für Schritt
- Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
- Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
- Zahlungsnachweis aufbewahren
- Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern
Zahlen durchspielen
Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner
Wohin in Furth im Wald
Das Bundesrecht gilt in Furth im Wald exakt wie im Rest des Landes. Lokal entscheidend ist die Anlaufstelle: in Furth im Wald ist das bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Ob Furth im Wald in einer Landesverordnung zu angespannten Wohnungsmärkten steht, prüfst du beim Land Bayern.
Praxistipp
Wenn der Vermieter Druck macht, hilft ein Satz: 'Ich prüfe das und melde mich schriftlich bis zum [Datum].' Das wahrt deine Frist und nimmt Tempo raus.
Häufige Fragen
Brauche ich in Furth im Wald einen Anwalt?
Nicht zwingend. Für die Prüfung von Abrechnungen, Erhöhungen und Kündigungen reicht oft der Mieterverein. Bei Klage ist anwaltliche Vertretung vor dem Amtsgericht nicht Pflicht, aber sinnvoll.
Gilt in Furth im Wald etwas anderes als im Rest von Deutschland?
Nein. Miet- und Wohnrecht ist Bundesrecht und gilt in Furth im Wald wortgleich. Unterschiede gibt es nur bei Zuständigkeit, Mietspiegel und Landesverordnungen.
Darf der Vermieter die Kaution mit offenen Nebenkosten verrechnen?
Ja, für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten.
Was, wenn der Vermieter die Kaution nicht anlegt?
Du kannst die Anlage verlangen. Solange sie nicht getrennt angelegt ist, darfst du in Höhe der Kaution ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen.
Alle Angaben nach BGB, BetrKV, HeizKV, WoGG und weiteren Vorschriften, Stand 2026. Rechner liefern Schätzungen nach gesetzlicher Formel, keine Bescheide.