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Mietkaution in Gemünden am Main

Diese Übersicht zu Mietkaution richtet sich an Mieterinnen, Mieter und Vermieter in Gemünden am Main, die schnell die geltenden Regeln brauchen.

Gemünden am Main liegt in Bayern und zählt rund 11.375 Einwohner.

Klartext

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.

Rechtsgrundlage

§ 551 BGB

Was gesetzlich feststeht

ZinsenStehen dem Mieter zu
AnlageGetrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst
RückzahlungNach angemessener Prüffrist, in der Rechtsprechung meist 3 bis 6 Monate
Ratenzahlung3 gleiche Monatsraten, erste bei Beginn

Vorgehen im Klartext

  1. Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
  2. Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
  3. Zahlungsnachweis aufbewahren
  4. Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern

Direkt ausrechnen

Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner

Zuständigkeit in Gemünden am Main

Wer in Gemünden am Main weiterkommen will, spricht mit bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online. Ob Gemünden am Main als angespannter Wohnungsmarkt gilt, steht in der Verordnung des Landes Bayern, sie nennt die Gemeinden namentlich.

Bevor du handelst

Fristen laufen ab Zugang, nicht ab Absendung. Notiere dir das Datum, an dem ein Schreiben bei dir angekommen ist, und rechne von dort.

Häufig gestellte Fragen

Gelten die Fristen auch bei Gewerberaum in Gemünden am Main?

Nein, diese Seite behandelt Wohnraum. Für Gewerbemiete gelten andere Regeln mit deutlich weniger Mieterschutz.

Wo ist das zuständige Amtsgericht für Gemünden am Main?

Für Wohnraummietsachen ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Welches das für Gemünden am Main ist, zeigt das Justizportal des Bundeslandes.

Kann ich statt Barkaution eine Bürgschaft stellen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters. Er muss keine Bürgschaft oder Kautionsversicherung akzeptieren.

Was, wenn der Vermieter die Kaution nicht anlegt?

Du kannst die Anlage verlangen. Solange sie nicht getrennt angelegt ist, darfst du in Höhe der Kaution ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen.

Die Rechtslage ist bundeseinheitlich, die Umsetzung lokal. Diese Seite ordnet ein, verbindlich ist im Streit das Gericht bzw. die Behörde.

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