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Wohngeld in Kall

Für Wohngeld gilt in Kall dasselbe Bundesrecht wie überall in Deutschland. Diese Seite ordnet es ein und zeigt, was vor Ort zu klären ist.

Die Stadt Kall in Nordrhein-Westfalen kommt auf etwa 11.903 Einwohner.

Auf einen Blick

Wohngeld bekommst du auf Antrag bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde, wenn dein Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und du keine Leistungen wie Bürgergeld beziehst. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Miete und der Mietenstufe deiner Gemeinde ab und wird nach einer gesetzlichen Formel berechnet. Es gibt keine feste Einkommensgrenze, die Grenze ergibt sich aus der Formel.

Rechtsgrundlage

Wohngeldgesetz (WoGG), §§ 12, 19, Anlagen 1 bis 3

Eckdaten

Höchstbetrag 1 Person361 Euro (Stufe I) bis 677 Euro (Stufe VII), Stand 2025/2026
BewilligungIn der Regel 12 Monate, dann Wiederholungsantrag
Formel1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) × Y), § 19 WoGG
AusschlussBezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG für alle Haushaltsmitglieder

Der Ablauf

  1. Mietenstufe deiner Gemeinde bei der Wohngeldstelle oder im BBSR-Verzeichnis nachsehen
  2. Haushaltseinkommen aller Mitglieder ermitteln
  3. Mit dem Rechner vorab prüfen
  4. Antrag mit Mietvertrag und Einkommensnachweisen einreichen

Selbst berechnen

Das Gesamteinkommen nach WoGG entspricht ungefähr dem Netto abzüglich Freibeträgen nach § 17 WoGG. Kindergeld zählt nicht. Die Mietenstufe deiner Gemeinde nennt dir die Wohngeldstelle oder das amtliche Verzeichnis. Verbindlich entscheidet allein der Bescheid der Wohngeldbehörde.

Ausführliche Version mit Erklärung: Wohngeldrechner 2026

Was in Kall lokal gilt

Die lokale Umsetzung in Kall übernimmt die Wohngeldstelle der Stadt oder des Landkreises. Ob und welcher Mietspiegel gilt und ob Kall unter eine Landesverordnung fällt, ist bei der Stadt bzw. beim Land Nordrhein-Westfalen zu erfahren.

Klartext-Tipp

Halte jede Kommunikation mit dem Vermieter schriftlich fest, auch nach einem Telefonat. Eine kurze Bestätigungs-Mail mit Datum ist im Streitfall oft mehr wert als jede Erinnerung.

Fragen und Antworten

Ändern sich die genannten Beträge?

Gesetzliche Grenzen wie die Kappungsgrenze sind stabil, Wohngeld-Höchstbeträge werden alle zwei Jahre angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2025.

Gilt das auch für Untermieter in Kall?

Grundsätzlich ja, das Mietrecht gilt auch zwischen Hauptmieter und Untermieter. Der Kündigungsschutz kann bei möblierten Zimmern in der Vermieterwohnung eingeschränkt sein.

Wann werden die Höchstbeträge angepasst?

Alle zwei Jahre zum 1. Januar. Die aktuellen Werte gelten seit dem 1. Januar 2025, die nächste Anpassung folgt zum 1. Januar 2027.

Können auch Eigentümer Wohngeld bekommen?

Ja, als Lastenzuschuss. Statt der Miete zählt dann die Belastung aus Zinsen, Tilgung und Bewirtschaftung.

Keine Rechtsberatung. Fristen und Grenzen sind dem Gesetz entnommen, Kostenangaben sind Erfahrungswerte als Spanne, keine Zusicherung.

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