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Mietkaution in Karstädt

Ob Mieter oder Vermieter in Karstädt: Bei Mietkaution gelten klare gesetzliche Vorgaben. Hier stehen sie verständlich.

Die etwa 7.189 Einwohner von Karstädt (Brandenburg) unterliegen denselben Mietrechtsregeln wie das gesamte Bundesgebiet.

Im Kern

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter muss sie insolvenzsicher und verzinst anlegen. Nach dem Auszug hat er eine angemessene Prüffrist, in der Praxis meist drei bis sechs Monate.

Rechtsgrundlage

§ 551 BGB

Fristen und Grenzen

Höchstbetrag3 Nettokaltmieten
AnlageGetrennt vom Vermögen des Vermieters, verzinst
RückzahlungNach angemessener Prüffrist, in der Rechtsprechung meist 3 bis 6 Monate
Ratenzahlung3 gleiche Monatsraten, erste bei Beginn

Vorgehen im Klartext

  1. Höhe mit der Nettokaltmiete abgleichen
  2. Ratenzahlung schriftlich ankündigen, falls gewünscht
  3. Zahlungsnachweis aufbewahren
  4. Nach Auszug Rückzahlung mit Zinsen schriftlich anfordern

Rechne es durch

Ausführliche Version mit Erklärung: Kautionsrechner

Anlaufstellen in Karstädt

In Karstädt ändert sich nichts an den Fristen, wohl aber am Weg: bei Streit das Amtsgericht, das gerichtliche Mahnverfahren läuft online ist zuständig. Verordnungen zum angespannten Wohnungsmarkt erlässt das Land Brandenburg.

Bevor du handelst

Fristen laufen ab Zugang, nicht ab Absendung. Notiere dir das Datum, an dem ein Schreiben bei dir angekommen ist, und rechne von dort.

Fragen und Antworten

Kann ich mich in Karstädt kostenlos beraten lassen?

Die Verbraucherzentrale bietet Beratung gegen kleine Gebühr, Mietervereine gegen Jahresbeitrag. Bei geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe über das Amtsgericht.

Gelten die Fristen auch bei Gewerberaum in Karstädt?

Nein, diese Seite behandelt Wohnraum. Für Gewerbemiete gelten andere Regeln mit deutlich weniger Mieterschutz.

Darf der Vermieter die Kaution mit offenen Nebenkosten verrechnen?

Ja, für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten.

Kann ich statt Barkaution eine Bürgschaft stellen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters. Er muss keine Bürgschaft oder Kautionsversicherung akzeptieren.

Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe von Wohnen-Klartext.de. Sie ersetzt nicht die Prüfung deines konkreten Vertrags oder Bescheids.

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